Bundesnetzagentur: ab 2011 nur noch elfstellige Telefonnummern

Die Vorwahl ohne vorangestellte Null zählt mit. Die Neuregelung gilt ab 1. Juli 2011 für fast alle Ortsnetze. Ausgenommen sind München, Hamburg, Berlin und Frankfurt.

Die Bundesnetzagentur hat heute für die 5200 Ortsnetzbereiche
neue Regeln (PDF) zur Rufnummernlänge veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2011 erhalten Verbraucher, die eine neue Rufnummer benötigen, ausschließlich elfstellige Ortsnetzrufnummern. Berechnet wird die Länge einschließlich der Ortsnetzkennzahl, aber ohne die führende „0“.

Ausgenommen von dieser Regel sind Ortsnetzbereiche mit zweistelliger Ortsnetzkennzahl – nämlich Berlin (0)30, Hamburg (0)40, Frankfurt (0)69 und München (0)89. Hier werden weiterhin zehnstellige Rufnummern vergeben. Auch wirken sich die Regeln nicht auf Bestandskunden aus, die keine neue Rufnummer benötigen.

„Bereits in den letzten Jahren war aufgrund des ständig steigenden Rufnummernbedarfs in mehreren Ortsnetzen die Vergabe elfstelliger Rufnummern notwendig. Um Rufnummernknappheiten zu vermeiden, haben wir nun nach einer öffentlichen Anhörung die neuen Regelungen zur bundesweiten Umstellung getroffen“, erläutert Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Auf diese Weise könne man sicherstellen, dass kurzstellige Rufnummern von Telefonkunden nicht in langstellige Rufnummern umgewandelt werden müssten, um so zusätzliche freie Rufnummern zu erzeugen.

„Neue Techniken und preisgünstige Angebote führen zur Umwandlung analoger Anschlüsse in ISDN-Anschlüsse mit mehreren Rufnummern, zum zusätzlichen Abschluss von Internet-Telefonieverträgen mit einer eigenständigen Rufnummer und zur Vergrößerung von geschäftlich genutzten Telefonanlagen“, so Kurth. Somit sei die anhaltend hohe Nachfrage nach neuen Ortsnetzrufnummern ein Zeichen der erfolgreichen Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts.

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