Internetprovider unterschreiben Vertrag zu Kinderporno-Sperren

Fünf Anbieter erklären sich zur Zusammenarbeit mit dem BKA bereit. Das Bundeskriminalamt legt die zu sperrenden Sites tagesaktuell in einer "schwarzen Liste" fest. Rund 1000 Internetadressen sollen unter die Blockade fallen.

Mit der Deutschen Telekom, Vodafone, Hansenet, Kabel Deutschland und O2 haben fünf Internetanbieter einen Vertrag zur Sperre von Kinderpornografieseiten unterschrieben. Welche Seiten gesperrt werden, legt das Bundeskriminalamt (BKA) in einer „schwarzen Liste“ fest. Der Vertrag mit dem BKA geht auf eine Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück.

Die Provider erklären sich mit ihrer Unterschrift bereit, eine täglich aktualisierte Sperrliste mit rund 1000 Internetadressen zu blockieren. Will ein Anwender auf eine der Sites zugreifen, wird er mit einem Stoppschild konfrontiert. Spätestens in sechs Monaten sollen die Sperren aktiv sein.

Mit diesem Vorgehen sollen dem Bundesfamilienministerium zufolge täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf kinderpornografische Webseiten verhindert werden. Diese Zahl geht auf Angaben aus Norwegen und Schweden zurück, wo eine ähnliche Maßnahme bereits vor Jahren eingeführt wurde.

Computerexperten hingegen befürchten eine Zensur des Internets und zweifeln an der Wirksamkeit der Sperrungen. „Solche Sperren sind mit einfachsten Mitteln zu umgehen“, sagt Alvar Freude, Mitglied im Vorstand des Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG). Ratsamer sei es, die Kinderporno-Server abzuschalten.

Auch rechtliche Bedenken wurden im Vorfeld laut. So äußerte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) grundrechtliche Bedenken und forderte eine sichere gesetzliche Grundlage. Für den Fall, dass die Provider irrtümlich unbedenkliche Seiten blockieren, müssen sie zwar keine Strafgelder fürchten, da das BKA die Haftung übernimmt. Aber auch die Internetanbieter bestehen auf einer hieb- und stichfesten juristischen Regelung.

Daher hat etwa Freenet bislang keinen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten unterzeichnet. Der Provider lehnt die Vereinbarung ab, da die von ihm geforderte Rechtssicherheit zur Umsetzung der Sperrmaßnahmen nach wie vor nicht gegeben sei.

Die gewünschten Sperrmaßnahmen verletzten Grundrechte der Bürger, insbesondere das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so Freenet. Die Umsetzung des sogenannten Access Blocking bedeute die Filterung der gesamten Kommunikation im Internet. Jeder einzelne Datenstrom müsse zumindest daraufhin überprüft werden, ob er auf den Abruf kinderpornografischer Inhalte abziele. Freenet gehe jedoch weiterhin davon aus, dass ein Gesetz, wie von Frau Zypries bereits angekündigt, noch bis August 2009 verabschiedet wird.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Telekommunikation, Zensur

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