Microsoft erhält erneut Aufschub im EU-Kartellverfahren

NeuerTermin für die schriftliche Stellungnahme ist der 28. April. Damit hat die EU die Frist um eine weitere Woche verlängert. Zudem hat sie das ECIS als dritte Partei im Kartellverfahren zugelassen.

Die EU-Kommission hat Microsoft erneut mehr Zeit im Kartellverfahren wegen der Bündelung von Internet Explorer und Windows eingeräumt. Der Softwareanbieter muss nun seine schriftliche Stellungnahme zu den Beschwerdepunkten der EU bis zum 28. April in Brüssel einreichen.

Ursprünglich hatten die europäischen Wettbewerbshüter Microsoft im Januar eine Frist von acht Wochen eingeräumt. Kurz vor deren Ablauf hatte Microsoft eine Verlängerung bis zum 21. April erhalten.

Zudem hat die Kommission die gemeinnützige Organisation European Committee for Interoperable Systems (ECIS) als dritte Partei im Kartellverfahren zugelassen. Dem ECIS gehören Unternehmen wie Adobe, Corel, IBM, Nokia, Opera, RealNetworks und Sun an. Zuvor hatten bereits Mozilla und Google ihre Hilfe gegen Microsoft angeboten und von der EU-Kommission den Status einer dritten Partei erhalten.

Anfang März hatte Microsoft auf die Vorwürfe aus Brüssel reagiert und in einer Vorabversion von Windows 7 eine Funktion eingebaut, um den Internet Explorer vollständig zu deaktivieren. Die EU-Kommission hatte sogar eine Wahlmöglichkeit für Windows-Nutzer zwischen verschiedenen Internet-Browsern gefordert.

Themenseiten: Browser, Internet Explorer, Microsoft, Software

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Microsoft erhält erneut Aufschub im EU-Kartellverfahren

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *