Gericht befreit Freenet-Töchter von Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

Auch Hansenet will Kennung seiner Kunden nicht länger als fünf Tage sichern. Das Unternehmen hat eine Klage eingereicht. Erste E-Mail-Postfächer sind ohne Vorratsdatenspeicherung verfügbar.

Die Bundesregierung darf die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden ohne Anlass aufzuzeichnen. Das hat ein heute veröffentlichter Beschluss (PDF) des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Januar 2009 (Az. VG 27 A 331.08) ergeben.

Darin bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig – erst recht, da sie reine Reseller ohne eigenes Netz seien. Talkline, Debitel und Klarmobil bieten ihren Kunden an, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen.

Auch Hansenet weigert sich, die Kennungen (IP-Adressen) seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27. Januar 2009 hat das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09). Mit privatdemail.net und xerobank.com gibt es inzwischen auch Anbieter von E-Mail-Postfächern, die der Pflicht zur Erfassung aller E-Mail-Kontakte nicht nachkommen.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Hansenet, Mobilcom

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