Vorratsdatenspeicherung: Colt fordert gerechtere Entschädigung

Die derzeit vorgesehene fallbezogene Einzelentschädigung gilt als unausgewogen. Angeblich bevorzugt sie Anbieter mit einer hohen Anzahl von Endkunden. Colt plädiert für eine investitionsbezogene Entschädigungsregelung.

Colt fordert eine faire Entschädigungsregelung für Telekommunikationsanbieter, die gezwungen sind, in die Vorratsdatenspeicherung zu investieren, um Vorratsdaten zu speichern und im Rahmen der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. In der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des Telekommunikations-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes (TK-EntschNeuOG) ist momentan eine fallbezogene Einzelentschädigung vorgesehen.

Diese Regelung kritisiert der Anbieter von Geschäftskommunikationslösungen als unausgewogen, da sie TK-Unternehmen mit einer hohen Anzahl von Endkunden unangemessen bevorzuge. Um solche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, verweist Colt auf das Beispiel Österreich, wo eine investitionsbezogene Entschädigungsregelung für einen ausgewogenen Ausgleich der entstandenen Kosten sorge.

„Eine Entschädigung nach der Anzahl der staatlichen Abfragen, so wie sie derzeit diskutiert wird, würde nur zu neuem Ungleichgewicht in der Lastenverteilung führen. Da es bei Anbietern mit vielen Endkunden wahrscheinlich zu mehr staatlichen Abfragen kommen wird, werden diese auch eine höhere absolute Entschädigung erhalten, während Anbieter mit einer kleineren Anzahl von Endkunden schlechter abschneiden oder sogar leer ausgehen“, sagt Jürgen Hernichel, Vorsitzender der Geschäftsführung von Colt Deutschland.

Es sei nicht einzusehen, warum die Kosten für die Übernahme öffentlicher Aufgaben nur einigen Anbietern aufgebürdet werden sollen, während andere sogar davon profitierten. In Österreich sei dagegen eine Regelung vorgesehen, die sich an den Kosten orientiere, die den Anbietern tatsächlich entstehen.

Seit dem 1. Januar 2008 müssen Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringen, Verkehrsdaten sechs Monate lang speichern. Nach aktuellen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin wird die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, bis der Gesetzgeber angemessene Entschädigungsregeln für die betroffenen TK-Unternehmen, die diese öffentliche Aufgabe übernehmen müssen, schafft. Eine endgültige Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung oder darüber, ob die Entschädigungsregelung als angemessen gelten kann, steht noch aus.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Kommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Vorratsdatenspeicherung: Colt fordert gerechtere Entschädigung

Kommentar hinzufügen
  • Am 11. April 2009 um 5:02 von Martin Brotzler

    Vorratsdatenspeicherung ist von Anfang an schädlich
    Die Vorratsdatenspeicherung ist von Anfang an ein Angriff auf die Freiheit der Bürger und es ist in keinster Weise einzusehen, dass die Bürger jetzt für etwas bezahlen sollen, das ihnen schadet. Auch die Unternehmen müssen jetzt grosse Investitionen treffen, die sie besser in die Entwicklung Ihrer Dienstleistungen und Produkte investieren könnten, somit schädigt die Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Freiheit der Bürger, sondern auch noch die Wirtschaft und die wirtschaftliche Entwicklung.
    Prima gemacht – CDU/SPD Regierung *rofl

    Hochachtungsvoll
    Martin Brotzler (FDP)
    http://www.martinbrotzler.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *