Gericht eröffnet Qimonda-Insolvenzverfahren

Rund 2450 Mitarbeiter wechseln in eine Transfergesellschaft. Eine Kernmannschaft von anfänglich 915 Mitarbeitern arbeitet weiter. Der Insolvenzverwalter führt weiterhin Gespräche mit potenziellen Interessenten.

Das Amtsgericht in München hat heute das Insolvenzverfahren für Qimonda eröffnet. Der Münchner Anwalt Michael Jaffé, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, wurde jetzt zum Insolvenzverwalter bestellt.

Rund 600 Mitarbeiter in München und rund 1850 Mitarbeiter in Dresden haben das ihnen in der vergangenen Woche unterbreitete Angebot zum Eintritt in eine Transfergesellschaft zum 1. April 2009 angenommen. Das sind etwa 84 Prozent der Beschäftigten in München und etwa 93 Prozent der Mitarbeiter in Dresden, denen man ein entsprechendes Angebot unterbreitet hatte.

Die Transfergesellschaft garantiert den Angestellten ein Nettoarbeitsentgelt in Höhe des Transferkurzarbeitergelds mit einem Aufschlag von zehn Prozent maximal über einen Zeitraum von viereinhalb Monaten bis Mitte August 2009. Das entspricht etwa 70 beziehungsweise 77 Prozent des zuletzt gezahlten Nettolohns. Das war jedoch nur durch den Mutterkonzern Infineon möglich, der sich dazu bereit erklärt hatte, der Transfergesellschaft weitere sechs bis acht Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeitet eine Kernmannschaft von anfänglich etwa 340 Beschäftigten in München und etwa 575 Beschäftigten in Dresden weiter. 300 davon beschäftigen sich weiterhin mit der zukunftsträchtigen Buried-Wordline-Technologie. Die übrigen 200 werden als sogenanntes „Ramp down“-Team die Produktionsanlagen der Chipfabrik herunterfahren, da die Produktion Anfang April komplett gestoppt wird.

Jaffé führt weiterhin Gespräche mit Interessenten. Ziel ist der Erhalt der Qimonda-Standorte sowie möglichst vieler Arbeitsplätze in Dresden, München und Portugal. Gleichzeitig dauern die Verhandlungen mit politischen Stellen der Länder Bayern und Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland, Portugals und der EU über die Unterstützung einer möglichen Fortführungslösung an. Voraussetzung dafür ist, dass ein „Ankerinvestor“ für das Engagement in einer neuen Qimonda gewonnen wird.

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