Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung

Die Neuregelung sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Firmen dürfen nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen. Langfristige Verträge müssen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf (PDF) zur „Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ verabschiedet. Die Neuregelung, die noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor.

Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – werden künftig erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, beispielsweise Auskunftsdienste, soll es kein Widerrufsrecht geben. Diesen Passus hat der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßt die Neuregelung. „Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Telefonanrufe dürfen als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Höhere rechtliche Hürden könnten hierzu beitragen. Entscheidend sei, dass Unternehmen ihre Kunden weiterhin sinnvoll telefonisch betreuen können.

Dass der Bundestag weiter reichenden Forderungen nach einer allgemeinen schriftlichen Bestätigung telefonischer Verträge eine Absage erteilt hat, sieht Scheer positiv: „Es wäre nicht praktikabel, alle Bestellungen zunächst als unwirksam zu betrachten, bis sie schriftlich bestätigt werden. Das würden auch die Kunden nicht akzeptieren.“ Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche an dieser Stelle aus. Es sei auch im Interesse der Verbraucher, das Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.

Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Gesetze zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung, die Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte „Cold Calls„, sind verboten. In vielen anderen Ländern gilt eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung

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  • Am 26. März 2009 um 21:57 von Enfreyer

    Wurde aber auch Zeit…
    Endlich wird bei solchen Fällen mal etwas härter durchgegriffen…
    Ich habe seit einigen Monaten meinen Telefonanschluss über Arcor, und
    schwöre bei meinem Leben, dass ich meine Festnetznummer noch niemandem gegeben habe. Dennoch kommen jeden Werktag mindestens vier Werbeanrufe durch.
    Es liegt also ziemlich nahe, das Arcor die Telefonnummern ihrer Kunden
    für Werbezwecke missbraucht und/oder verkauft.
    Sowas finde ich unter aller Sau!

  • Am 27. März 2009 um 7:46 von Darkwing

    ACR
    "Firmen dürfen nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen."

    Na prima, dann ist das Abweisen anonymer Anrufe (ACR, Anonymus Call Rejection, muss jeder Telekom-Dienstleister kostenlos anbieten), was mich bisher von dem Dreckspack zuverlässig geschützt hat, demnächst auch wertlos.
    Da haben unsere Politiker mal wieder was ganz tolles geleistet.

  • Am 27. März 2009 um 10:44 von Hawk

    Die Sache hat ja wohl ein paar Haken…
    Haken Nr. 1: Wie soll man denn eine Firma identifizieren, die weiterhin ihre Nummer unterdrückt, um sie zur Rechenschaft ziehen zu können? Es reicht nicht zu wissen, dass im Auftrag von Lottogesellschaft XY angerufen wird, denn die Nummer unterdrückt hat ja das beauftragte Callcenter – und wer kennt das schon?

    Haken Nr. 2: Wie soll man beweisen, DASS eine Firma ihre Nummer unterdrückt hat?

    Haken Nr. 3: Wer ist für die Meldung von Verstößen überhaupt zuständig? Solche Regelungen sind nutzlos, wenn man keinen Ansprechpartner für evtl. Beschwerden hat.

    Aber Haken 3 dürfte das geringere Übel sein, weil eine Identifizierung des Anrufers bei Rufnummer-Unterdrückung sowie die Beweisführung für den Privatmenschen sowieso extrem schwierig – wenn nicht gar unmöglich! – ist.

    Gratulation, liebe Bundesregierung! Super Beitrag für das Wahljahr. Wen stören da schon so ein paar kleine Denkfehler? *ironieoff*

  • Am 27. März 2009 um 13:50 von Renate

    ich arbeite im call center
    ich arbeite selber im call center, wir machen neukunden die haben meistens ihre einverständnisse gegeben indem sie bei gewinnspielen teilgenommen haben. aber auch wenn man die agb`s bei den versandhäuern akzeptiert gibt man leider seine daten auch zu marketingzwecken frei- also man bekommt werbeanrufe.
    anfangs taten mir die leute noch leid denen man münzen aufquatschen muß doch irgendwann denkt man sich nur selber schuld wer mit seinen daten so öffentlich umgeht.
    wir rufen auch unbekannt an, aber als ich meine vorgesetzten drauf angesprochen habe das es ja nun ein neues gesetz gibt/geben soll, wurde nur gesagt: das gibt es noch nicht es wurde kein gesetz verabschiedet das geht dich nix an.
    auch dürfen wir komischerweise keine anwälte anrufen was mich ja nun sehr verwundert denn würde bei uns alles korrekt ablaufen wäre das ja kein problem, oder?
    ich selber freue mich immer wenn die leute nicht einfach auflegen (auch wenn ich diese reaktion verstehe) sondern freundlich sagen das sie kein interesse haben.
    kleiner tip vopn mir am rande an die , die keine werbeanrufe möchten: wenn jemand anruft einfach kurz sagen man steht auf der robinsonliste.
    dann wird in der regel sofort aufgelegt und wir müssen dann einen zettel ausfüllen für nwa-nie wieder anrufen.
    wünsche euch noch nen schönen tag

  • Am 27. März 2009 um 23:13 von Eitel- Friedrich Neumann

    Telefonwerbung
    Zur Telefonwerbung allgemein habe ich festgestellt das im Gesetz eine erhebliche
    Lücke vor allen für ältere Menschen ist. Einerseits sind Werbeanrufe verboten doch daraus entstehende Verträge sind gültig, wenn sie nach schriftlicher Bestätigung nicht innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen werden.
    Die Wirklichkeit sieht aber meistens anders aus:
    Diese Menschen werden angerufen und da diese froh sind mit jemand reden zu können, werden sie dazu gebracht am Telefon ihre Kontoverbindung mitzuteilen. Wenn diese ihre Bankverbindung mitgeteilt haben ist dieses gleichzeitig auch eine Einzugsgenehmigung.
    Jedem kleinen Gewerbetreibenden oder Verein muss ein Einzug schriftlich vorliegen,
    nur bei Telefonabschlüssen nicht ? Auch hilft hier ein Widerspruchsrecht überhaupt nicht, denn diese Menschen wissen teilweise überhaupt nicht was sie abgeschlossen haben. Und wenn ein Brief kommt so sieht dieser aus wie Werbung und dann wird auf der zweiten Seite auf den Widerspruch hingewiesen das Einspruch eingelegt werden kann, im Internet, per Telefon oder auch schriftlich. Wie soll ein z.b. über 80 Jähriger dass verstehen?
    Wenn diese Menschen keine Hilfe haben und sich keiner um sie kümmert wird in Kürze ihre Rente, ihr Erspartes aufgebraucht sein und wir haben einen Sozialfall mehr. Dieses sehe ich als Aufsichtpflichtverletzung der Bundesrepublik Deutschland an.

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