Gericht erachtet Vorratsdatenspeicherung als „nicht notwendig“

Die Aufzeichnung von Telefon- und Internetnutzung halten die Richter für nicht verhältnismäßig. Vor allem die Veröffentlichung im Internet sei bedenkenswert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt den Gerichtsbeschluss.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Vorratsdatenspeicherung als ungültig eingestuft. In einem Beschluss vom 27.02.2009 (AZ 6 K 1045/08.WI) sieht das Gericht in der Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. „Der nach Artikel 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist“.

Allerdings handele es sich bei dem Beschluss um eine „juristische Meinungsäußerung“, so eine Sprecherin des Gerichts. Es hatte sich im Rahmen eines Verfahrens mit der Frage befassen müssen, ob Empfänger von EU-Subventionen im Internet veröffentlicht werden dürfen.

Die Klägerin, ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb, hatte aus EU-Mitteln eine Betriebsprämie erhalten. Eine Verordnung der EG und eine dazugehörige Durchführungsverordnung bestimmen, dass auf einer speziell hierfür eingerichteten Webseite die Namen der Empfänger von EU-Mitteln, Ort mit Postleitzahl und die Höhe der gewährten Jahresbeträge bereitgestellt werden.

Der Klägerin zufolge verstößt die Veröffentlichung ihrer Daten gegen den Datenschutz. Es handele sich schließlich um personenbezogene Daten, die auch Rückschlüsse auf den Betrieb zuließen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte das Klageverfahren aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die zwei EG-Verordnungen, die die Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet vorschreiben, zur Überprüfung vor.

Für das Gericht sei es jedenfalls nicht erkennbar, warum die Veröffentlichung im Internet erfolgen müsse, denn dieses Vorgehen gehe weit über das hinaus, was in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sei. Die Daten seien weltweit einsehbar, nicht nur in der Europäischen Union. Sie könnten zudem nach zwei Jahren nicht vollständig aus dem Internet entfernt werden, da dies technisch nicht umsetzbar sei.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte den Beschluss des Gerichts und forderte SPD und Union auf, das Vorhaben der Regierung zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen.

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