Microsoft erhält Aufschub im EU-Kartellverfahren

Die Wettbewerbshüter gewähren Microsoft eine Fristverlängerung bis zum 21. April. Bis dahin muss das Unternehmen auf die Vorwürfe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung reagieren. Die ursprüngliche Frist wäre in dieser Woche ausgelaufen.

Die Europäische Kommission hat Microsoft eine Fristverlängerung im Kartellverfahren wegen der Bündelung des Internet Explorer mit Windows eingeräumt. Das Unternehmen hat nun bis zum 21. April Zeit, zu den Mitte Januar von der EU vorgebrachten Beschwerdepunkten Stellung zu beziehen.

Ursprünglich hatten die Wettbewerbshüter Microsoft eine Frist von acht Wochen eingeräumt, die in dieser Woche abliefe. Nach Auskunft eines EU-Sprechers ist es nicht ungewöhnlich, dass die Kommission einem Unternehmen auf Anfrage mehr Zeit für eine Antwort gibt.

Microsoft hatte zuletzt auf die Forderung der EU nach einer Browser-Wahlmöglichkeit in Windows reagiert und eine Funktion zur Deaktivierung des Internet Explorer in Windows 7 angekündigt. Zuvor hatten bereits Mozilla und Google den europäischen Wettbewerbshütern ihre Unterstützung im Kartellverfahren gegen Microsoft zugesagt.

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