Gegen die Rasterfahndung per Internet

Aber es geht nicht nur um Lifestyle. Es geht auch um Erfolg: Ambient-Musiker, Online-Werber und US-Präsident Barack Obama nutzen diese Plattform – und werden dafür allseits gelobt. Glaubt man dem IBM-Vordenker Gunter Dueck, fahnden Unternehmen erst in den Profilen von Xing oder Facebook nach neuen Mitarbeitern, bevor sie die Jobs ausschreiben.

Entsprechend geben Job-Ratgeber – wie eben erst in der Süddeutschen Zeitung – Tipps, in welchen Netzen man sich wie darstellen sollte. Ganz abgesehen von den „fortschrittlichen“ Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in – hoffentlich isolierte Bereiche – solcher Netze drängen, um moderne Kommunikationsstrukturen aufzubauen. Wie freiwillig ist in einer Zeit drohender Arbeitslosigkeit die Teilnahme an solchen Communitys noch?

Unverständlich ist unter diesen Gesichtspunkten das Lob für das eben vorgestellte Google-Handy G1, mit dem Googles Schnüffeldienste auf Milliarden von potenziellen Handy-Nutzern ausgedehnt werden sollen.

Man kann damit zwar auch telefonieren, aber im Grunde bleibt der Erwerb für jeden sinnlos, der nicht Google-Mail, Google-Maps, YouTube und natürlich die vielen Web-abhängigen Anwendungen nützen möchte, die über den Android-Markt angeboten werden. Hier soll der iPhone-Erfolg imitiert werden, mit dem Apple der Mobilfunkbranche gezeigt hat, wie man die Nutzung von Datendiensten attraktiv macht und ein Ökosystem für Anwendungen (17.000 sind es inzwischen) aufbaut.

Am PC lassen sich zudem klassische Office-Funktionen wie Textverarbeitung und Tabellenkalkulation online durchführen. Google möchte, dass wir alle unsere Texte, unsere Bilder, unsere Adressen, unseren Schrift- und Sprachverkehr unseren aktuellen Aufenthaltsort (inklusive denen unserer Freunde) und alle unsere Gewohnheiten auf Google-Servern hinterlegen. Durch Dienste à la Google Latitude erfahren wir, welche unserer Freunde (Kollegen, Untergebene) sich gerade in unserer direkten Umgebung befinden – wo immer auf der Welt wir uns auch gerade bewegen.

Den Behörden – zumindest in Deutschland – ist eine ähnliche Zentralisierung von Bürgerdaten streng untersagt. Selbst Ermittlungsbehörden brauchen für ein Amtshilfeersuchen den begründeten Verdacht, dass ein Verbrechen vorliegt, um an die Daten des Finanzamts, der Bank oder der Meldestelle zu gelangen.

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