Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss Haftstrafe antreten

Berliner Kammergericht verwirft Revision des Juristen

Wie die „taz“ berichtet, muss der als Abmahn-Anwalt bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth nun doch eine 14-monatige Haftstrafe antreten, nachdem das Berliner Kammergericht seine Revision gegen ein Urteil vom vergangenen September abgelehnt hatte. Mehr noch – das Kammergericht verschärfte das Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2008 und sprach nun statt von „versuchtem Betrug“ von „vollendetem Betrug“.

Das Berliner Landgericht hatte Gravenreuth im September 2008 in zweiter Instanz wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Anwalt hatte die Internet-Domain der „taz“ nicht nur pfänden, sondern sogar versteigern lassen wollen.

Das damalige Urteil fiel deswegen besonders hart aus, weil Gravenreuth zuvor schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Da die Richter dem Angeklagten „keine positive Legalprognose“ bescheinigen konnten, war die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.

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Neueste Kommentare 

8 Kommentare zu Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss Haftstrafe antreten

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  • Am 9. Februar 2009 um 17:40 von DuundIch=Wir

    Bewährungsstrafe ? NEIN ! Gefängnis ? JA ……….
    ……… und ein HOCH auf das Gericht und die Gerechtigkeit ! Winkeladvokaten im Allgemeinen gehört die Zulassung entzogen und mit Berufsverbot belegt ! Denn es gibt von der Sorte viele , die glauben mit Abmahnungen reich zu werden und sich das Säckchen so füllen zu können. Hier gibt es mehrere Fälle die auch schon in AKTE09 behandelt und veröffentlicht wurden. Manch Einer denkt wohl … RECHTS-Anwalt = Geldmaschine = Einnehmen und Abkassieren wo es geht ! 1.500 Abmahnungen täglich verschicken , dies ist wohl nur noch Abzockerei und solches Gebaren gehört unterbunden ! Solche " Anwälte ? " beschmutzen nur den Ruf der vielen ehrlichen , redlichen Rechtsanwälte , die teilweise auf Gelder verzichten , kostenlos arbeiten , um den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen ! Dies muß einmal deutlichst gesagt werden ! Deshalb , alle Achtung vor dem LG das nicht dem Berufsstand hier in der Sache hilft sondern dem Recht zur Gerechtigkeit verholfen hat ! Nun kann der Herr wenigstens 7 Monate ( Halbstrafe bei guter Führung ) darüber nachdenken , ob er weiterhin solche Machenschaften an den Tag legt , oder in das Lager der ehrlichen , aufrichtigen Rechtsanwälte wechseln will. Aber ich glaube dieser Weg wird ein sehr Schwerer für den Herrn " VON " !

    • Am 10. Februar 2009 um 9:11 von Gulli

      von ??? Der heisst
      Günter Dörr. Der Pseudotitel ist ungefähr soviel wert wie der von dem Luden, der sich von Prinz Frederic hat adoptieren lassen…

      • Am 11. Februar 2009 um 20:47 von Frank

        AW: von ??? Der heisst
        Pseudotitel? Es ist der Familienname seiner Mutter und somit ist es ein Nachname seiner Familie. Und hat bei weitem nichts mit den gekauften Adoptierungen zu tun. Bei solchen Lästerreien habe ich immer das Gefühl, dass da einer sehr sehr neidisch ist, dass er keine Adligen vorfahren hat.

        • Am 12. Februar 2009 um 21:52 von von Rumpelstilzchen

          AW: AW: von ??? Der heisst
          …na, wenn der Her Dörr den Familiennamen seiner Mutter führt, der zufällig "von tralala" ist, dann scheint eher, daß eben der Herr Dörr einen kleinen Adelsspleen hat, und nicht der wackere Leser, oder?
          Also ich heiß jedenfalls nicht nach Mama.

        • Am 13. Februar 2009 um 16:55 von Gulli

          Eben…
          Solche angeheirateten Adeligen werden vom Adel selbst nicht anerkannt. Sein Freiherr ist ein reiner Namenszusatz. Schön wäre es, wenn Dörri eine Tochter hätte (Freiherr klingt da als Name etwas doof – aber da gibt’s eine Ausnahmeregelung…).

          Neidisch auf ein "von"? Nö, weder geerbt noch erschwindelt, ich habe meinen Titel durch stupide universitäre Plackerei ;-)

    • Am 10. Februar 2009 um 15:05 von Alexander Novak

      AW: Bewährungsstrafe ? NEIN ! Gefängnis ? JA ……….
      es war schon höchste zeit diesen sogenannten "rechtsanwalt" hinter gitter zu bringen.

  • Am 9. Februar 2009 um 20:27 von Abmahnopfer

    Recht so!
    Diesen Verbrecher aus dem Verkehr zu ziehen ist die wohltuende Bestätigung für die verloren geglaubte Erkenntnis, dass es doch noch Gerechtigkeit gibt. Hoffentlich schreckt das Urteil andere Schmarotzer dieser Gattung ab! Ein guter Tag für Deutschland!

  • Am 13. Februar 2009 um 13:55 von Stef

    Wird auch Zeit…
    Mich würde interessieren, ob eine Verurteilung mit einer derart langen Haftstrafe bewirkt, dass dieser betrügerische Schmarotzer auch gleich noch seine anwaltliche Zulassung verliert. Schön wär’s, da kann er wenigstens kein Unheil mehr anrichten und die Welt wird wieder ein klein wenig besser…

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