Psystar hält Weiterverkauf von Mac-OS-X-Kopien für legal

Mac-Klon-Hersteller beruft sich im Rechtsstreit mit Apple auf "First-sale Doctrine"

Psystar hat laut einem Bericht von AppleInsider einen neuen Schriftsatz im Rechtsstreit mit Apple um die Rechtmäßigkeit des Mac-Klons Open Computer eingereicht. Darin argumentiert das Unternehmen, dass es einige der für Open Computer verwendeten Mac-OS-X-Lizenzen direkt bei Apple gekauft habe und in den USA legal weiterverkaufen dürfe.

Der Mac-Klon-Anbieter beruft sich dabei auf die sogenannte „First-sale Doctrine„, die das US-Urheberrecht bereits seit 1908 kennt. Demnach könne Apple als Verkäufer von Mac OS X nicht bestimmen, an wen die Lizenz weiterverkauft wird, so Psystar.

Es ist allerdings fraglich, ob Psystar mit dieser Argumentation erfolgreich sein wird. Denn Software-Produkte gelten als Ausnahmefälle, die nicht unter die „First-sale Doctrine“ fallen. Nach Ansicht vieler Richter wird nicht die Software, sondern nur eine Nutzungslizenz verkauft, weshalb Auflagen für den Weiterverkauf rechtmäßig sind.

Mitte Dezember hatte Psystar seine Strategie gegen Apple geändert und dem Unternehmen nicht mehr Verstöße gegen das US-Kartellrecht vorgeworfen. Stattdessen verteidigt sich der Mac-Klon-Hersteller seitdem damit, dass Apples Lizenzbedingungen, die die Nutzung von Mac OS X an Apple-Hardware binden, illegal seien. Kurz vor Weihnachten hatte Psystar zusätzlich behauptet, Apples Urheberrechte an Mac OS X seien aufgrund von Verfahrensfehlern ungültig.

Apple und Psystar wollen sich bereits in der kommenden Woche treffen, um die zuletzt von beiden Seiten vorgebrachten Argumente zu diskutieren. Die eigentliche Verhandlung beginnt im April.

Themenseiten: Apple, Business, Psystar, Urheberrecht, macOS

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