Bitkom fordert höhere Entschädigung für TK-Überwachung

Bundestag beschließt heute Gesetz zur Kommunikationsüberwachung

Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von Straftaten beteiligen, sollen künftig eine gesetzlich festgelegte Entschädigung erhalten. Das Gesetz, über das heute im Bundestag abgestimmt wird, ist nach Ansicht des Hightech-Verbands Bitkom aber noch nicht ausreichend.

„Die Regelung geht in die richtige Richtung, deckt aber längst nicht alle Ausgaben der Unternehmen für die öffentliche Sicherheit ab“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer in Berlin. „Die Unternehmen sind ein zuverlässiger Partner bei der Strafverfolgung. Die Hauptverantwortung für die innere Sicherheit muss allerdings der Staat tragen, auch finanziell.“

Vorgesehen sind pauschale Entschädigungssummen etwa für Auskünfte über Gesprächsdaten oder die Mitwirkung bei der Telefonüberwachung. Die Unternehmen sind dazu per Gesetz verpflichtet. Bisher sind sie auf ihren Kosten für Technik und Personal sitzen geblieben, lediglich der personelle Aufwand wurde zum Teil vergütet.

„Künftig werden zumindest die laufenden Kosten angemessen berücksichtigt“, so Scheer. Dabei geht es um jährliche Beträge in zweistelliger Millionenhöhe. Im Jahr 2007 hat der Staat nach Angaben der Bundesnetzagentur zur Strafverfolgung 39.200 Handys und 5078 Festnetz-Anschlüsse abgehört.

Nicht berücksichtigt sind in dem neuen Gesetz Investitionskosten, die die Unternehmen für die sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten aufwenden müssen. „Für die Vorratsdatenspeicherung müssen allein die Telefongesellschaften bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren“, sagt Scheer. Für diese Kosten sollten die Unternehmen nach Ansicht des Bitkom-Präsidenten auf Basis eines separaten Gesetzes entschädigt werden.

Themenseiten: Big Data, Bitkom, Datenschutz, Telekommunikation

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