Verwaltungsgericht Köln: TAL-Gebühren falsch berechnet

Bundesnetzagentur muss Mietpreis für die letze Meile neu festsetzen

Die Bundesnetzagentur hat den Mietpreis für die sogenannte letzte Meile falsch berechnet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) in einem seit 1999 laufenden Verfahren festgestellt. Mehrere Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten gegen die durch die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) festgelegten TAL-Gebühren geklagt.

Nach Angaben der Kläger Versatel und EWE Tel bemängelt das VG Köln, dass die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergangen war. Somit sei das Netz der Deutschen Telekom so bewertet worden, als ob es zum Genehmigungszeitpunkt im Jahr 1999 neu erstellt worden sei. Stattdessen hätten jedoch auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen, die zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu niedrigeren Überlassungsentgelten geführt hätten.

Die Bundesnetzagentur muss den Preis jetzt neu festsetzen. Ende März 2009 läuft die Frist für die bisherige TAL-Gebühr von 10,50 Euro aus. Die Telekom-Konkurrenten hoffen nun auf eine deutliche Absenkung des TAL-Preises.

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