Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht

Suchanbieter darf keine Thumbnails geschützter Werke anzeigen

Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, hat Google vor dem Landgericht Hamburg zwei Urheberrechtsklagen verloren. Die Richter entschieden, dass der Suchanbieter in seiner Bildersuche keine Vorschaubilder von urheberrechtlich geschützten Werken anzeigen darf.

Geklagt hatten der deutsche Fotograf Michael Bernhard und der Comic-Autor Thomas Horn, die durch die Thumbnails ihre Urheberrechte verletzt sahen. Nach Ansicht des Gerichts ist es irrelevant, dass die Vorschau in der Bildersuche kleiner ist und eine geringere Auflösung hat als die Originalbilder. Bei der Verwendung der Originale als Miniaturbilder in der Bildersuche werde kein neues Werk geschaffen, weswegen das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers verletzt werde, erläuterte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen.

Google respektiert das Recht von Urhebern im Internet“, erklärte Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland. „Websitebetreiber können ihre Webseiten so programmieren, dass Bilder nicht von Suchmaschinen gefunden und angezeigt werden.“ Die Bildersuche sei daher besonders urheberfreundlich, da der Urheber die volle Verfügungsgewalt über die Veröffentlichung seiner Werke im Internet behalte. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bezeichnete Oberbeck als einen „großen Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter“. Google hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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20 Kommentare zu Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht

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  • Am 14. Oktober 2008 um 11:44 von Mike

    Google Bildersuche
    Dann sollen die Kläger doch ihre Werke ganz aus dem Internet rausnehmen. Sie profitieren ja schließlich davon, dass die Bilder über die Suche gefunden werden können.

    • Am 14. Oktober 2008 um 11:56 von X

      AW: Google Bildersuche
      Da soll Google doch was zahlen, denn auch die profitieren davon. Deswegen machen seriöse Geschäftsleute einfach was aus und bedienen sich nicht einfach

  • Am 14. Oktober 2008 um 12:38 von ArcHammer

    Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
    das tolle am internet war mal die freiheit sich die gewümschten informationen aus frei wählbaren quellen zu suchen.aber seit dem man geld damit verdienen kann sieht plötzlich jeder der was ins netz stellt seinen urheberrechte verletzt.dann sollen doch die leute,die ihre rechte verletz sehen ihre produkte aus dem netz nehmen.ich seh mir im geschäft auch das bild ansehen bevor ich es kaufe.oder mach ne probefahrt bevor ich ein auto kauf.

    • Am 14. Oktober 2008 um 12:43 von Maik

      AW: Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
      ich sehr das keinesfalls so wie mein vorschreiber. google verdient mit allem was sie tun früher oder später geld. nur weil es google gibt will ich doch nicht darauf verzichten meine werke in netz zu stellen. google kann und darf eben auch nicht alles machen. ich wünschte es würde noch mehr geben die sich nicht alles gefallen lassen.

      • Am 14. Oktober 2008 um 12:45 von David

        AW: AW: Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
        ja dann kannst du deine seite ja so machen das die bilder nicht gefunden werden. so ein geheule immer… da kann ich auch nur sagen, stell nichts ins netz wenn du nichts zeigen willst…

      • Am 14. Oktober 2008 um 13:42 von aircool

        AW: AW: Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
        Ich finde dein Argument mit dem Geld nicht wirklich sinnvoll, zumindest nicht in diesem Zusammenhang. Ich mein Google verdient das Geld ja nicht über das Bild von dem Künstler, sondern über die entgeldlich eingesetzte Werbung von anderen.

        Ich versteh ja auch den Künstler nicht. Heutzutage ist es nun mal so, ein großteil der Suchanfragen läuft über Google. Ich mein wenn wer nicht will, dass seine Bilder im Netz gefunden werden, der soll wie bereits gesagt wurde, den Suchbots von Google "Befehle" geben, also wie oft der Bot zb auf dieser Seite vorbeischauen soll, oder eben ob Bilder gecached werden sollen oder nicht. Und wenn der Urheber nicht dazu in der Lage ist, das richtig zu machen, dann ist das seine Schuld. Es ist ja nicht so, dass Google seine auf dem Server veschlüsselten Bilder entschlüsselt und dann auf seiner Seite zeigt. Abgesehen davon sind die Bilder ja direkt zum Urheber verknüpft, wer also das Bild richtig betrachten möchte klickt drauf und landet beim Urheber.

      • Am 14. Oktober 2008 um 21:38 von Hornvieh

        AW: AW: Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
        Die Google Bildersuche trägt keinerlei Werbungeinblendung, nichts, nada, njente. Kein Umsatz mit der Bildersuche. Die Leute, die damit Geld verdienen, sind Fotografen – professionell oder semiprofessionell, sind Online-Shops, sind Museumsshops, die im Internet Ihre Werke vertreiben. Das sind Tausende. Und die werden durch dieses absurde Urteil in die Insolvenz getrieben. Welch ein Irrsinn….

  • Am 14. Oktober 2008 um 13:09 von Osawup

    Urheberrechte
    Wenn jemand nicht möchte, dass irgendjemand seine Werke suchen und betrachten kann, dann stellt er sie nicht ins Netz. So einfach ist das.
    Glücklicherweise gibt es viele, die davon profitieren können, bekannt zu werden. Auch in Nischenbereichen.
    Möchte ich Infos gezielt verbreiten, gibt es ja auch noch FAX und Telefon.

  • Am 14. Oktober 2008 um 13:21 von ichbinsss

    Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
    Das ist genauso, wie wenn ich mein Auto parke, den Schlüssel im Zündschloss stecken lasse und mich dann beschwere, wenn mein Auto gestohlen wurde. Oder ein Navigationsgerät sichtbar im Innenraum hängen lasse. Außerdem wird niemand dazu gezwungen, seine Werke ins Internet zu stellen!
    Dann sollen die Seitenbetreiber ihre Seite doch einfach so programmieren, dass ihr bedeutendes Kulturgut bei Google nicht angezeigt wird. Das würde aber weniger Besucher und weniger Umsatz bedeuten, also soz. ins eigene Bein geschossen. Schon blöd, wenn man nur ans Geld denken kann!
    Hoffentlich legt Google gegen das Urteil Berufung ein!
    Die ganzen Urheberrechtsgesetze gehören mal schleunigst Aktualisiert, v.a. im Bereich Internet.
    Zusätzlich sollten sich Richter, die über sowas entscheiden, erstmal ausführlich über das Themengebiet Internet informieren! Am besten wären Zusatzstudiengänge in dem Bereich, über den sie später Entscheidungen treffen sollen. Analog zu meinem Autobeispiel: Ich darf auch nicht fahren, wenn ich keinen Führerschein habe!
    Was Google betrifft: Die verdienen ihr Geld mit Werbung, schon klar, aber diese ist ertsens gut sichtbar und zweitens wird niemand gezwungen da draufzuklicken!
    Und nein, meine Standardsuchmaschine ist nicht Google!
    Zudem ist Google auch nicht die einzige Suchmaschine, die eine Bildersuche hat, dh die Kläger werden jetzt wohl alles verklagen, was ihnen vor die Füße läuft… Toll! So leicht will ich mein Geld auch verdienen!

    • Am 14. Oktober 2008 um 15:35 von thmoas

      AW: Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
      Ich bin auch der Meinung das man seine Sachen nicht ins Netz stellen darf wenn man nicht will das sie jemand sieht. Deine Argumentation jedoch finde ich sehr bedenklich.
      "Das ist genauso, wie wenn ich mein Auto parke, den Schlüssel im Zündschloss stecken lasse und mich dann beschwere, wenn mein Auto gestohlen wurde. Oder ein Navigationsgerät sichtbar im Innenraum hängen lasse"

      Selber Schuld ? Es bleibt Einbruch und Diebstahl. Verbrecher ist der Dieb nicht der Geschädigte. Ich weiss nicht warum in der IT Branche diese "Ist doch selber Schuld wenn er sich nicht schützt" Meinung so verbreitet ist.
      Folgt man dem Gedanken ist auch jeder selber Schuld dem die Nase eingehauen wird. Er hat sich offensichtlich nicht richtig geschützt… Nene, damit wird nur der echte Übeltäter verharmlost…

      • Am 14. Oktober 2008 um 16:02 von ichbinsss

        AW: AW: Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
        Ich habe nie behauptet, dass jemand selbst Schuld ist, wenn bei ihm eingebrochen wird, oder wenn etwas gestohlen wird und von Körperverletzung habe ich auch nichts geschrieben. Ich habe nur das Beispiel mit dem Auto gebracht, weil es sich in dieser Sache meiner Meinung nach ähnlich verhält. Man kann sich mehr oder weniger gut gegen Dienstahl schützen oder eben diesen auch provozieren. Deshalb zahlt eine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit auch weder Navigationsgerät noch durch den Diebstahl entstandenen Schaden (Scheibe, etc.)! Und genauso leicht hätten die Kläger sich davor "schützen" können, dass Google ihre Bilder anzeigt.
        Was im Prinzip auch kein zusätzlicher Schutz gegen irgendwas wäre, sondern einfach nur die Ausschöpfung der vorhandenen technischen Möglichkeiten.
        Wenn jemand im Internet partout nicht will, dass seine Bilder als Thumbnails in einer Suchmaschine gezeigt werden, dann kann man das mit wenigen Handgriffen abstellen und muss deshalb nicht gleich zum Anwalt rennen und wild drauflosklagen.

        • Am 15. Oktober 2008 um 9:30 von thmoas

          AW: AW: AW: Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
          Wir sind uns im Prinzip ja einig. Aber grade der Vergleich mit dem Auto hinkt doch. Der Einbruch ist eine ganz klare Straftat. Klar kann (muss) man sich davor auch schützen.
          Hier hängt aber jemand seine Bilder in einem öffentlichen Raum auf, also auch öffentlich für jeden zu sehen und fängt an zu heulen wenn jemand anderes genau auf diese Bilder (im öffentlichen Raum) aufmerksam macht. Nicht nur das der Künstler die hier beschrieben einfachen Möglichkeiten hätte das zu verhindern, ich erkenne hier einfach nicht wo Recht verletzt werden soll. Ganz im Gegensatz zu einem Einbruchdiebstahl.

          Aber wahrscheinlich ist das doch eh alles nur PR. Das die Bilder über Google gefunden werden können brachte wohl nicht den erhofften Erfolg.

  • Am 14. Oktober 2008 um 17:30 von Th.W.Horn

    Das Landgericht Hamburg urteilt: "Die Rechtsverletzungen in den Bildersuchen von Google Inc, TelekomAG; FreenetAG und HansenetGmgH u. a. ist widerrechtlich.
    "Google respektiert nicht das Recht von Urhebern in der Google-Internet-Bildersuche. Google ist seit 2004 immer noch nicht bereit meine PsykoMaN-Bilder zu löschen. Dies zum Respekt vorm Eigentum der Künstler. Wie sieht es denn bei Google mit der Respektierung von Gesetzen aus? Das Gericht stellt fest, dass sich Google, wie übrigens auch alle anderen Nutzer, an die gesetzlichen Vorschriften halten muss. Die Nutzung von meinen Bildern hat für Google Inc; die TelekomAG; die FreenetAG; die HansenetGmbH u.v.a. Multimediakonzerne eigenständige wirtschaftliche Bedeutung. Was Wunder bei den hohen jährlichen Werbeeinnahmen von Milliarden Dollar. Gesetze sind für Google und Co. nur ein Hemmnis.

    • Am 14. Oktober 2008 um 21:36 von Hornvieh

      AW: Das Landgericht Hamburg urteilt: "Die Rechtsverletzungen in den Bildersuchen von Google Inc, TelekomAG; FreenetAG und HansenetGmgH u. a. ist widerrechtlich.
      Die Google Bildersuche trägt keinerlei Werbungeinblendung, nichts, nada, njente. Kein Umsatz mit der Bildersuche. Die Leute, die damit Geld verdienen, sind Fotografen – professionell oder semiprofessionell, sind Online-Shops, sind Museumsshops, die im Internet Ihre Werke vertreiben. Das sind Tausende. Und die werden durch dieses absurde Urteil in die Insolvenz getrieben. Welch ein Irrsinn….

    • Am 14. Oktober 2008 um 21:55 von huhu

      AW: Das Landgericht Hamburg urteilt: "Die Rechtsverletzungen in den Bildersuchen von Google Inc, TelekomAG; FreenetAG und HansenetGmgH u. a. ist widerrechtlich.
      Wie soll man den dann ein Bild finden und eventuell kaufen???

      Dummheit und Geldgier sind Grenzenlos…

      Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

      Nutze eh google.com und nicht diese verkrüppelte Deutsche Version…

    • Am 15. Oktober 2008 um 8:19 von thmoas

      AW: Das Landgericht Hamburg urteilt: "Die Rechtsverletzungen in den Bildersuchen von Google Inc, TelekomAG; FreenetAG und HansenetGmgH u. a. ist widerrechtlich.
      Was einmal mehr bedeutet, dass Recht bekommen nichts mit Recht haben zu tun haben muss.
      Warten wir doch mal die Berufung ab und geben der Gerechtigkeit noch eine Chance…

  • Am 15. Oktober 2008 um 20:59 von C.Hofmann

    Wenn unfähige Juristen des Standort Deutscland massiv gefärden
    Die Bildersuche, so die völlig unfähigen Hamburger Juristen, verstoße durch diese Berechnung von Vorschaubildern der Werke, gegen das Urheberrecht, weil diese ohne Einwilligung durch die Urheber stattfindet. Richtig ist, das eine Veränderung des Werkes vorliegt, Falsch ist aber, das eine Einwilligung nicht vorliegt. Die Regeln des Internet, die im englischen abgefassten RFC, sehen eine Möglichkeit vor, diese Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Es ist lediglich so, das ausnahmslos alle Softwarepakete voreingestellt die Einwilligung zur Indizierung geben, weil diese Produkte für die Vermarktung von Waren, Ideen und Dienstleistungen entworfen wurden, und nicht für einen eingeschränkte Verteilung für Material wie sie für die Erzielung von Profiten aus Urheberrecht nötig ist.

    Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
    Beispiel:

    User-agent: *
    Disallow: /bilder

    User-agent: Googlebot
    Allow: /bilder/zuindizieren
    Disallow: /bilder/nichtindizieren
    Allow: /

    Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.

    Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!

    • Am 15. Oktober 2008 um 21:02 von C.Hofmann

      Followup: Wenn unfähige Juristen des Standort Deutscland massiv gefärden
      Das Gericht schlug vor, das eine textuelle Beschreibung der Bilder als Ersatz zu verwenden ist. Das ist völliger Blödsinn! Warum? Im Grunde genommen ist ein Vorschaubild eine Zusammenfassung aus dem Werk. Wenn das Werk aus 1000 mal 750 Bildpunkten besteht, so wird z.B. jeder 10 Punkt in X-Richtung und jeder 10 Punkt in Y Richtung verwendet, also insgesamt jeder 100. Bildpunkt um eine 100 x 75 Bildpunkte umfassendes Vorschaubild zu errechnen. Zusammenfassungen sind aber im Rahmen eines Zitates duch die Schranken der Urheberrechts gedeckt, wobei wie bei jedem Zitat eine Quellenangabe obligat ist. Denn auch Texte sind Urheberrechts fähig, und Google erstellt ja auch aus den Texten Übersichten. Insofern haben die Richter am Landgericht mit Ihrer falschen Argumentation auch die noch viel wichtigeren Übersichten bei der Google Textsuche die Legitimation abgesprochen!

      Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
      er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:

      SetEnvIfNoCase Referer "^http://www.meinserver.biz/" zugriffok=1
      SetEnvIfNoCase Referer "^http://meinserver.biz/" zugriffok=1
      <FilesMatch ".(gif|png|jpe?g)$">
      Order Allow,Deny
      Allow from env=zugriffok=1
      </FilesMatch>

      Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.

      Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!

      • Am 15. Oktober 2008 um 21:03 von C.Hofmann

        Followup: Wenn unfähige Juristen des Standort Deutscland massiv gefärden
        Google ist eine große Firma, welche sich sicher die besten Anwälte leisten kann. Aufgrund der in meiner eigenen Familie angefallenen Erfahrungen mit Juristen, in deren Schriftsätze als gegnerischer Anwalt Dinge vorkamen wie "…. somit ergibt siche eine Forderung von 70€. Zusammen mit der Rest Forderung aus dem letzten Jahr von 40DM ergibt sich somit eine Gesamtforderung meiner Mandantschaft von 110€ …." (Wie hat der Mann überhaupt sein Abitur bekommen? Im übrigen enthielt auch das Urteil Rechenfehler, und das Gericht hat sich sogar geweigert, das Urteil zu berichtigen!!) halte es für unerlässlich, das Juristen welche gerade im EDV und Internet bereich Urteilen, eine Mindestqualifikation vorweißen müssen! Da deutschsprachige Dokumentationen z.B. meist fehlerhaft und unvollständig sind, wären beste Englischkenntnisse im technischen Bereich als eine solche Pflichtqualifikation zu beurteilen. Auch sollte man, da im Internet mitunter im Millisekunden bereich die Angebote verschiedenster Parteien zu einem Gesamtbild zusammenlaufen, die Juristen verpflichten den technischen Ablauf in ein Szenario aus der realen Welt zu übersetzen, so wie ich es hier gemacht habe. Ich halte das für deshalb für sehr wichtig, weil nur so klar wird, ob die Damen und Herren überhaupt die Abläufe und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten verstanden haben, über welche sie da Urteilen.

  • Am 25. Dezember 2008 um 13:23 von Alexander Bohl

    GOOGLE-Logik?
    Zig MILLIONEN Websitebetreiber sollen ihre Homepages abändern, um eine mögliche Rechteverletzung durch EINE Suchmaschine zu verhindern? LOL…… LOOOOOOOL….

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