Gericht lehnt pauschale Kopierabgabe auf PCs ab

VG Wort scheitert im Musterverfahren gegen FSC

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Fujitsu Siemens Computers.

Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch PCs mit Abgaben belegen. „Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt“, kommentiert August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom. Im Dezember 2007 hatte der BGH bereits entschieden, dass Pauschalabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind.

Die VG Wort hatte pro verkauftem PC 30 Euro Abgaben gefordert. Sie führte für den Zeitraum ab 2001 ein Musterverfahren gegen FSC, dem sich zahlreiche Hersteller angeschlossen haben. Die Bitkom-Branche lehnt die Forderung der VG Wort aus grundsätzlichen Erwägungen ab. „Die meisten Anwender nutzen PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten“, sagt Scheer.

Laut einer repräsentativen Studie von TNS Infratest Rechtsforschung betreffen nur acht Prozent der privaten Kopiervorgänge mit Hilfe von PCs urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die meisten davon werden von einigen Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet.

Bernd Bischoff, Präsident und CEO von Fujitsu Siemens Computers, sagt: „PC-Käufer dürfen nicht für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.“ In Deutschland werden nach Angaben der internationalen Hightech-Statistik EITO dieses Jahr voraussichtlich 11,8 Millionen PCs (einschließlich Notebooks) verkauft.

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