Ebay reicht Handelsbeschwerde in Brüssel ein

Markenhersteller sollen Online-Handel mit ihren Produkten nicht verbieten dürfen

Ebay hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel eine Handelsbeschwerde eingereicht. Einem Bericht der Financial Times zufolge beklagt das Internetauktionshaus das Verhalten diverser Markenanbieter, die den Verkauf ihrer Produkte auf der Handelsplattform untersagen.

In der Beschwerde bezieht sich Ted Cohen, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung von Ebay, auf mehrere europäische Markenunternehmen, darunter einen französischer Hersteller von Parfüm und einen deutscher Anbieter von Schulranzen. Ebay sehe in dem Verkaufsverbot einen Eingriff in den europäischen Markt, der nicht gesetzlich abgedeckt sei, so Cohen.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes räumte dem Bericht zufolge ein, dass derartige Hemmnisse bestünden. Sie kündigte an, die beim grenzübergreifenden Handel bestehenden Restriktionen für Online-Handel zu prüfen. Nach Auskunft von Kroes gibt es noch keine offiziellen Ermittlungen. Sie sei aber darauf vorbereitet, weitere Schritte einzuleiten, falls dies notwendig werde.

Das Verhältnis zwischen Markenanbietern und Ebay ist schon länger gespannt. Der französische Luxuskonzern LVHM und das amerikanische Schmuckhaus Tiffany hatten den Online-Marktplatz zuletzt wegen des Verkaufs von Plagiaten verklagt. Während ein französisches Gericht LVHM Schadenersatz in Millionenhöhe zusprach, verlor Tiffany in den USA in erster Instanz gegen Ebay.

In Deutschland hatte das Landgericht Mannheim im März geurteilt, dass Ebay nicht den Status eines Fachgeschäfts hat. Deshalb darf die Firma Sternjakob, Hersteller der Scout-Schulranzen, den Vertrieb seiner Produkte auf der Handelsplattform untersagen.

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2 Kommentare zu Ebay reicht Handelsbeschwerde in Brüssel ein

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  • Am 22. September 2008 um 17:23 von FritzFischer

    Bei den Schulranzen so aber missverständlich formuliert!
    Natürlich dürfen Schulranzen dieser Marke auf Ebay verkauft werden. Zwischen dem Ebay-Händler und dem Hersteller gab es aber einen Vertrag der die Präsentation der Ware usw. geregelt hat. Und in diesem Verhältnis besteht weitgehende Vertragsfreiheit.

    Dies hat ja auch etwas mit Dingen wie Gebietsschutz und ähnlichem zu tun und ist von daher legitim.

  • Am 23. September 2008 um 11:30 von havyrocker

    eBay reißt ein loch nach dem anderen
    Es sollen sich ruhig mehr Firmen gegen diesen Schwamigen Konzern stellen. kaufen & Verkaufen für mich seid 1Jahr nur noch bei Hood & Amazon

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