US-Anlageberater gegen Wiederwahl des Yahoo-Vorstands

Misstrauen richtet sich gegen den Vorsitzenden Roy Bostock und zwei weitere Direktoren

Der US-Anlageberater Glass Lewis & Co empfiehlt seinen Kunden, den Verwaltungsrat in der von Yahoo vorgeschlagenen Zusammensetzung nicht wiederzuwählen. Die Beratungsfirma sprach sich gegen den derzeitigen Vorsitzenden Roy Bostock sowie die Direktoren Ron Burkle und Arthur Kern aus.

Alle drei sind Mitglieder des Ausschusses, der die Gehälter der Führungskräfte von Yahoo festlegt. Nach Ansicht der Anlageberater hat der Ausschuss für das Steuerjahr 2007 den Top-Managern Vergütungen gewährt, die gemessen an der Leistung des Unternehmens zu hoch waren. „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass alle Mitglieder des Ausschusses in diesem Punkt nicht im Sinne der Anleger gehandelt haben“, schrieb Glass Lewis in einer Erklärung.

Die Empfehlung sollte sich allerdings nicht auf die tatsächliche Zusammensetzung des Verwaltungsrates auswirken, der am 1. August während der Hauptversammlung von Yahoo neu gewählt wird. Die Regularien des Suchanbieters sehen zwar vor, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates seinen Rücktritt einreichen muss, wenn er mehr als 50 Prozent Gegenstimmen enthält. Der Verwaltungsrat hat aber das Recht, ein Rücktrittsgesuch abzulehnen, wodurch das betroffene Mitglied seinen Sitz behalten würde.

Anfang der Woche hatten Yahoo und der Großaktionär Carl Icahn ihren Streit um die Neuwahl des Verwaltungsrates beigelegt. Dabei einigten sich die beiden Parteien auf die Wiederwahl von acht Mitgliedern des derzeitigen Verwaltungsrates, darunter Bostock, Burkle und Kern. Nach der Wahl sollen Carl Icahn und zwei seiner Wunschkandidaten als neue Direktoren in den dann elfköpfigen Verwaltungsrat berufen werden.

Die Anlageberater RiskMetrics und Proxy Governance wollen ebenfalls im Laufe dieser Woche Empfehlungen für die Wahl des Yahoo-Verwaltungsrates an ihre Kunden aussprechen. Ob sich die beiden Unternehmen dabei dem Urteil von Glass Lewis anschließen werden, wollten Sprecher der Anlageberater nicht mitteilen.

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