Landgericht verbietet Receiver mit Pay-TV-Emulator

Premiere will auch Käufer zur Verantwortung ziehen

Auf Antrag des deutschen Pay-TV-Anbieters Premiere hat das Landgericht Hamburg der Zehnder GmbH in einer einstweiligen Verfügung untersagt, digitale Satelliten-Receiver, die einen eingebauten Pay-TV-Emulator besitzen, „herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern“.

Premiere hat als Reaktion auf das Urteil angekündigt, umfangreiche Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Dabei will es der Münchener Pay-TV-Anbieter nicht bei Hersteller, Importeuren und Händlern belassen, sondern auch „Endkunden strafrechtlich zur Verantwortung ziehen“, kündigt Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere, an.

Der nicht gewerbsmäßige Besitz eines solchen Receivers ist zwar keine Straftat nach §95b UrhG, jedoch nach §5 ZKDSG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bedroht. Offensichtlich nicht betroffen von der einstweiligen Verfügung sind Receiver, die ohne jede Funktion für Pay-TV-Emulation ausgeliefert werden, für die man jedoch im Internet „inoffizielle“ Firmware-Versionen herunterladen kann. Dazu zählt unter anderem der Open-Source-Receiver „Dreambox„.

Weiterhin sagte Seger, dass sich der Kauf eines solchen Receivers ohnehin nicht gelohnt habe, da die entsprechenden Sicherheitslücken noch in diesem Quartal geschlossen würden. Nach dem anstehenden Kartentausch werde der Empfang des Premiere-Programms mit einem „Emulator-Receiver“ nicht mehr möglich sein.

Schwarzsehen sei kein Kavaliersdelikt, so Seger weiter. Seit Auftauchen der Zehnder-Receiver sei das Abonnentenwachstum so stark gebremst worden, dass Premiere ein Sparprogramm in zweistelliger Millionenhöhe habe auflegen müssen.

Betroffen seien auch seriöse Hersteller von Receivern, die von der illegalen Konkurrenz bedroht würden. Schlussendlich bedeuteten Receiver mit Pay-TV-Emulator, die fast ausnahmslos aus Asien stammten, den Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland.

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8 Kommentare zu Landgericht verbietet Receiver mit Pay-TV-Emulator

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  • Am 5. Mai 2008 um 15:58 von Freidenker

    Verloren?
    Immer schön die kleinen Leute aufeinander hetzen. Jetzt sind die bösen Schwarzseher schuld, wenn wieder Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden. Was hier in Deutschland schon längst verloren gegangen ist: Die Moral der Leute, die dieses Land regieren – und der Verstand der Leute, von denen sie gewählt werden.

    • Am 6. Mai 2008 um 19:27 von MatzRatzFatz

      AW: Verloren?
      Herr Seger, welche Firma hat eigentlich wirklich noch in Deutschland Receiver gebaut (und ich meine nicht vor 10 Jahren)?
      Und, benutzen Sie Übertragungstechnik aus Deutschland?
      Haben Sie eine deutsche Haushälterin? Und wenn nicht, ist diese wenigstens angemeldet? Oder putzt sie schwarz?? Wirklich Herr Seger, eine unverschämt schmutzige Argumentation Ihrerseits! Globalisierung zählt wohl nur als Proargumentation, wo sie nicht zieht, wird der Bürger selbst für seinen Arbeitsplatzverlust verantwortlich gemacht. Schade, dass Premiere so teuer ist, sonst könnten sich die ehemaligen deutschen Receiverbauer den Tag so richtig schön pr(a)emieren lassen!

  • Am 5. Mai 2008 um 19:38 von None

    Schwarzseher …
    Jetzt wird wieder – ungerechtfertigt ? – eine Welle der Entrüstung gegen Premiere aufbrausen …

    Entweder bin ich mit dem Angebot einverstanden und bezahle oder ich lehne es z. B. aufgrund (subjekiv) schlechter Leistung ab.

    Das interessanteste ist, das die "Schwarzseher" genau das Gegenteil vom eigentlichen Ziel erreichen. Die Leistung wird aufgrund fehlender Einnahmen gestrichen und das Angebot verknappt. So graben sie sich selbst die Quelle ab. Bei mehr Abonnenten würden die Preise (durch mehr Konkurrenz) fallen und die Leistung zwangsläufig steigen …

    Beispiele: DSL, Autos

    Sehr interessant, dass für viele die einfachste wirtschaftliche Gleichung nicht zu lösen ist.

    • Am 6. Mai 2008 um 19:20 von MatzRatzFatz

      AW: Schwarzseher …
      komische Gleichung: viele Abonnenten = mehr Konkurrenz! Wohl eher volkswirtschaftlich denn betriebswirtschaftlich gerechnet (für die, welche die Unterschiede hierbei kennen).

      Es ist doch eher so, dass hier das Angebot künstlich verknappt wird, um mehr Geld aus dem Markt zu holen, als das Produkt wert ist. Das kann man dann auch mal negativ sehen und darf sich meiner Meinung nach auch mal mit den Mitteln zur Wehr setzen, die im Grunde keinen wirklichen Schaden anrichten (an Leib und Leben).
      Wer was dagegen hat, ist aus Köpenik und absolut Herrschaftshöhig!

  • Am 6. Mai 2008 um 10:51 von Hugo Palm

    Premiere?
    Wer braucht Premiere?
    Uns reichen die wenigen Sender, die wir über Antenne empfangen für Simpsons und Tagesthemen. Wenn wir dann noch Zeit haben, gehen wir ins Kino, oder leihen eine DVD.

  • Am 6. Mai 2008 um 17:32 von No Comment

    Premiere FTA
    Premiere hat selbst dafür zu sorgen daß man die Programme nicht knacken kann,mit moderner Verschlüsselungstechnik.Wenn ich mein Haus verlasse habe ich dafür zu sorgen daß keine Herdplatten an sind,daß die Wasserhähne zu sind.Hätte Premiere von Anfang an auf vernünftige Technik gesetzt gäbe es jetzt
    keine Jagd auf Schwarzseher.Aber die Gier war und ist zu groß.Man hat sich an billigen Schrottreceivern,sprich D-Box,
    dumm und dämlich verdient,man hätte schon vor zehn Jahren auf moderne Verschlüsselungstechnik setzen können.Aber wir Deutsche sind geduldig und naiv,lassen uns zur Kasse bitten in allen Situationen.Wenn das noch nicht reicht dann greift man zu Stasi/KGB Methoden um Macht zu demonstrieren.Armes Deutschland.

    • Am 6. Mai 2008 um 19:12 von MatzRatzFatz

      AW: Premiere FTA
      Richtiger Kommentar, ein wenig überspitz vielleicht und ein wenig tauglicher Vergleich. Hier wäre eher das verschlossene Auto mit offenen Fenstern angebracht. Versuch da mal von der Versicherung eine Entschädigung fürs Radio zu bekommen…

  • Am 6. Mai 2008 um 19:01 von MatzRatzFatz

    § 5 ZKDSG
    § 5 ZKDSG bezieht sich ebenfalls nur auf die gewerbliche Nutzung, da er auf § 3 Nr. 2 verweist! Der private Endkunde kann daher nicht von Premiere aufgrund diesen Gesetzes belangt werden:

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

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