Universal: Wegwerfen von CDs ist Urheberrechtsverletzung

Argumentation des Musiklabels bezieht sich auf "nie verkaufte" Promo-CDs

Die Universal Music Group (UMG) will in den USA vor Gericht durchsetzen, dass das Weiterverkaufen, aber auch das Wegwerfen von CDs in Zukunft als Copyright-Verletzung gilt. Im Rahmen eines Prozesses gegen Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf Ebay verkauft hatte, argumentierte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD sei ein Fall von „nicht genehmigter Verbreitung“.

Der „First Sale Doctrine“ zufolge, die in etwa dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht, gilt die Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Kopie nur so lange, bis diese einmal rechtmäßig in Umlauf gebracht wurde. Allerdings greift die First Sale Doctrine laut Frackman in diesem Fall nicht: Die CDs hätten von Augusto nicht angeboten werden dürfen, weil der Musikkonzern sie ihm nicht verkauft habe.

Das Label vertritt vor Gericht die Ansicht, dass die Rechte an den Promo-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen bleiben. Die Empfänger hätten nur eine Lizenz zur Nutzung des Materials, so das Argument von Universal.

Darüber hinaus sei im Falle der Unverkäuflichkeit aber auch das Verschenken und Wegwerfen, das Augusto als Alternative zum Verkauf in Erwägung gezogen hatte, eine Urheberrechtsverletzung. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet, dass eine Durchsetzung von Frackmans Argumenten auch Folgen für jeden durchschnittlichen Verbraucher hätte. Daher hat die Organisation die Verteidigung des angeklagten Augusto übernommen. Sie will verhindern, dass Universal die First-Sale-Doktrin aushebelt.

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Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Universal: Wegwerfen von CDs ist Urheberrechtsverletzung

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  • Am 14. April 2008 um 18:43 von Stoerenfried

    Der Titel der Meldung ist so reißerisch wie falsch
    Wie der Artikel selbst ausführt, geht es ja lediglich um die Promos. Und das auch noch in einem Prozess betreffend den räumlichen Bereich des entsprechenden US-Rechts. Ich hatte schon ungläubig den Kopf geschüttelt ob der Aussagen von Universal, bevor ich den Artikel tatächlich ganz gelesen habe. Da erbitte ich mir doch ein wenig mehr Zurückhaltung. Eine solche Darstellung ist sicherlich auch nicht den Verständnis des (nicht so) interessierten Laien förderlich, entsprechend flüchtige Aufnahme vorausgesetzt.

    • Am 14. April 2008 um 21:37 von Dave M.

      AW: Der Titel der Meldung ist so reißerisch wie falsch
      Wer lesen kann…. ;)

      "DARÜBER HINAUS sei im Falle der Unverkäuflichkeit ABER AUCH das Verschenken UND Wegwerfen, das Augusto ALS ALTERNATIVE zum Verkauf in Erwägung gezogen hatte, eine Urheberrechtsverletzung. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet, dass eine Durchsetzung von Frackmans Argumenten auch Folgen für JDEN DURCHSCHNITTLICHEN Verbraucher hätte."

      Zum anderen hat kaum ein "durchschnittlicher Verbraucher" Zugriff auf PromoCDs…

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