Bundestag berät über Onlinesucht

"Politik muss Betroffene mit Förderungen unterstützen"

Der Deutsche Bundestag nimmt sich heute des Themas Onlinesucht an. Gemeinsam mit Experten wird in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien der Frage nachgegangen, ob die exzessive Nutzung des Internets gefährlich ist. Den Ausschuss interessiert in diesem Zusammenhang vor allem, wie Medienabhängigkeit oder Onlinesucht definiert wird, wie verbreitet das Phänomen ist und ob es sich dabei tatsächlich um eine neuartige Suchtform oder um eine Ausprägung anderer Erkrankungen handelt.

Um Antworten auf diese noch offenen Fragen zu finden, hat der Ausschuss eine Reihe von Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen eingeladen. Sie sollen über die Notwendigkeit und Möglichkeit der Intervention, über Hilfe und Therapie aufklären. Darüber hinaus erhofft sich das Gremium generelle Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ob und in welchem Maß die Politik in diesem Bereich aktiv werden soll.

„Die Menschen müssen über die verschiedenen Formen und Folgen von Onlinesucht aufgeklärt werden. Gleichzeitig muss die Politik aber auch erkennen, dass es notwendig ist, Betroffene mit Förderungen zu unterstützen“, sagt Gabriele Farke vom Verein Hilfe zur Selbsthilfe für
Onlinesüchtige. Vor allem eine offizielle Anerkennung des Krankheitsbildes Onlinesucht sei mittlerweile längst überfällig. „Wegen der fehlenden offiziellen Anerkennung werden derartige Probleme von Angehörigen oft einfach unter den Teppich gekehrt“, so Farke.

Psychologen und Psychiater hatten schon mehrfach gefordert, dass auch Computer- und Onlinesucht in die offiziellen Klassifizierungssysteme psychischer Störungen aufgenommen werden. Laut der Onlinesucht-Expertin sind zur Zeit rund zwei Millionen Menschen in Deutschland von diesem Problem betroffen, Tendenz steigend.

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