Urteil: Regulierung der Terminierungsentgelte ist rechtens

Bundesnetzagentur darf Preise für die Weiterleitung von Gesprächen vorgeben

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 gegen die Regulierung der Terminierungsentgelte durch die Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Dem Urteil der Leipziger Richter zufolge darf die Bundenetzagentur den Mobilfunkanbietern Preisvorgaben für die Weiterleitung von Handy-Gesprächen in fremde Netze machen. Die Provider müssten sich die geplanten Gebühren im Voraus genehmigen lassen.

„Die Entgelte für die Mobilfunkterminierung lagen in der Vergangenheit aufgrund der monopolartigen Struktur der Märkte deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter stellten zudem fest, „dass die betroffenen Unternehmen den Markt für die Anrufzustellung in ihre jeweiligen Mobilfunknetze beherrschen“.

Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: „Das ist für die Mobilfunker ein Schlag ins Gesicht. Damit ist der Weg für weitere Entgeltsenkungen offen. Von der insbesondere im Verbraucherinteresse vom Bundesverwaltungsgericht geforderten engen Orientierung der Entgelte an den tatsächlichen Kosten sind wir aber noch meilenweit entfernt. Selbst das Gutachten von E-Plus kam seinerzeit auf eine realistische Größenordnung von 5 Cent.“

Das Gericht entschied besonders über den Zeitraum 2006 bis März 2008, für den die Bundesnetzagentur erstmals die Entgelte vorab reguliert hatte. Sie betrugen damals 9,94 Cent pro Minute für größere und 8,78 Cent für kleinere Mobilfunker. Die Provider hatten für den aktuell geltenden Zeitraum sogar Entgelte von zum Teil 20 Cent gefordert.

Der Breko unterstützt die Position von Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth, der im Rahmen der gestrigen Vorstellung des Jahreberichtes 2007 für die Terminierungsentgelte weiteren Spielraum nach unten sah. Auch angesichts der rasanten Zuwachsraten bei mobiler Datenübertragung und eines 20-prozentigen Anstiegs der Verbindungsminuten im letzten Jahr hält der Breko die Zeit für gekommen, „die Mobilfunker endlich nicht weiter über Mondpreise bei der Terminierung querzusubventionieren“.

Themenseiten: BREKO, E-Plus, O2, T-Mobile, Telekommunikation, Vodafone

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