Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung wird verschärft

Bundesregierung will Maßnahmenpaket noch dieses Jahr umsetzen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CDU) haben heute einen Maßnahmenkatalog gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt, der Verbraucher besser als bisher schützen soll. Laut Zypries wird die geplante Verschärfung des Gesetzes „mit Sicherheit noch in diesem Jahr“ in Kraft treten. Das Gesetz weitet das Widerrufsrechts auf alle telefonisch abgeschlossenen Verträge aus. Demnach soll der Verbraucher künftig am Telefon abgeschlossene Zeitschriften-, Zeitungs- und Lottoverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Bis dato sind Zeitschriftenabos und Lottoverträge vom zweiwöchigen Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Wer unerlaubt Telefonwerbung betreibt, muss in Zukunft außerdem mit drastischen Strafen rechnen: Solche Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem darf der Anrufer, der Werbung betreibt, seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Hält er sich nicht daran, sind weitere 10.000 Euro Strafe fällig.

Zudem sollen Verbraucher in Zukunft durch die Novelle besser vor „untergeschobenen Verträgen“ über Telekommunikationsdienstleistungen geschützt werden. Bei einem Anbieterwechsel oder einer Änderung der Betreibervorauswahl muss der neue Vertragspartner künftig in Textform nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt.

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3 Kommentare zu Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung wird verschärft

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  • Am 11. März 2008 um 22:58 von Mr.x

    Drastische Strafen
    bis zu 50.000 Euro zahlen diese Unternehmen doch aus der Portokasse. Es müssten ab 50.000 Euro sein !!!!

    • Am 12. März 2008 um 8:18 von Darkwing

      AW: Drastische Strafen
      Gegen Tele2 wurde von der Verbraucherzentrale ein Prozess geführt, welchen Tele2 verloren und als Auflage bekommen hat, die Cold Calls zu unterlassen, andernfalls 250.000,- EUR Strafe oder Haft für den Geschäftsführer.
      Das hat die nicht die Bohne gekümmert, die haben einfach weiter gemacht, in einem zweiten Prozess mussten sie dann 150.000,- EUR Strafe zahlen.

      Andere melden einfach Insolvenz an wenn sie verklagt werden, machen 2 Wochen später eine neue Firma auf und machen lustig weiter.

      Geldstrafen nützen gar nichts (und das weiß die Zypresse auch), die Leute gehören in den Knast, nur das hilft.

  • Am 12. März 2008 um 11:01 von ein genervter

    Maßnahmen
    … wenn selbst Telefonverkäufer mir am Telefon raten, ihre eigene Firma zu verklagen, weil sonst keine andere Möglichkeit bestünde aus deren Adressbeständen herauszukommen, begrüße ich jegliche Maßnahmen!

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