Usenet-Downloads: Provider haften nicht

Oberlandesgericht Düsseldorf hebt einstweilige Verfügung der Plattenfirma EMI auf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass Usenet-Provider nicht für Urherberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Mit ihrem Urteil (Az. I-20 U 95/07) im Prozess des Plattenlabels EMI gegen den Provider United Newsserver hoben die Richter eine einstweilige Verfügung (Az. 12 O 151/07) des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2007 auf. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Nach Angaben von United-Newsserver-Anwalt Sascha Kremer hatte EMI den Usenet-Provider abgemahnt, weil über seinen Server der Titel „Mitternacht“ der Künstlerin „LaFee“ abgerufen werden konnte. Nachdem United Newsserver die Abmahnung zurückgewiesen hatte, beantragte die Plattenfirma im Mai in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf eine Unterlassungsverfügung.

„Usenet-Providing ist nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen“, sagt Heinz-Dieter Elbracht, Betreiber von United Newsserver. „Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, um die im Usenet – ebenso wie im Internet – unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten zu unterbinden.“

Themenseiten: EMI, Personal Tech

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Usenet-Downloads: Provider haften nicht

Kommentar hinzufügen
  • Am 16. Januar 2008 um 8:55 von overfiend

    scheinheiligkeit
    wie unwahrscheinlich scheinheilig – von beiden parteien.

    kommerzielle anbieter von usenet-zugängen, freehoster, fileshearer und wie sie alle heißen können nur existieren, wenn urheberrechtlich geschütztes material und jugendgefährdendes material zugänglich ist. für alles andere gibt es keine ausreichende anzahl an interessenten.

    und wie scheinheilig von den rechteinhabern, wenn sie davon ausgehen, dass sich die illegale verbreitung ihrer inhalte auch nur annähernd in etwas umwandeln ließe, mit dem sie geld verdienen würden.

    informationsfreiheit ist etwas schönes und gutes. aber urheberrechtsverletzungen und pornografie waren mindestens der hauptmotor für breitband internetverbindungen. voraussichtlich sind sie es immer noch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *