Bundesrat gibt Vorratsdatenspeicherung grünes Licht

Informationen sollen aber nicht an Rechteinhaber weitergegeben werden

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen (PDF) genehmigt. Allerdings lehnte der Bundesrat den Vorschlag des Rechtsausschusses ab, die gesammelten Informationen auch für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an die Musik- und Filmindustrie weiterzugeben.

Datenschützer und Branchenverbände hatten zuvor vor einer Ausweitung der Datennutzung gewarnt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sprach von einer „unerträglichen Verschärfung“.

Kritiker der umstrittenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz eine Sammelverfassungsbeschwerde einreichen zu wollen. Letztlich wird wohl das Bundesverfassungsgericht über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 2. Januar 2008 entscheiden müssen.

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2 Kommentare zu Bundesrat gibt Vorratsdatenspeicherung grünes Licht

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  • Am 30. November 2007 um 16:25 von Klarseher

    Gleiches Recht für Alle ?
    Wenn man sich die PDF-Datei durchliest, stösst man bei der Definition der schweren Verbrechen auf "Abgeordnetenbestechung". Wenn die Abgeordneten aber nicht unter das Telekomunikationsüberwachungsgesetz fallen, wie will man denn diesen Tatbestand verfolgen bzw. beweisen ?
    Hier haben sich offentsichtlich wieder viele Böcke zum Gärtner gemacht.
    Auf Kosten der Allgemeinheit und den ohnehin bei vielen Bürgern schon verlorenen Glauben an einen "Rechtsstaat".

  • Am 2. Dezember 2007 um 18:42 von seebaer_notti

    Quo vadis
    Herr vergib ihnen, den sie wissen nicht was sie tun!
    Und alles unter dem Deckmäntelchen der Verfolgung von Terroristen.
    Wollen wir mal hoffen, dass nicht irgendwann ein Hacker in des System eines Providers einbricht und sich aus den Daten bedient.

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