Bundesverfassungsgericht prüft Online-Durchsuchung

Nordrhein-westfälisches Verfassungsschutzgesetz erlaubt seit Dezember 2006 das Ausspähen der Daten

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat heute die mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung von Computern begonnen. Auf Klagen einer Journalistin, eines Mitglieds der Linkspartei PDS und von drei Rechtsanwälten, zu denen der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) gehört, prüft der Erste Senat das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz. Es erlaubt das Auspähen von Daten bereits seit Dezember 2006.

Konkret wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden private PCs über das Internet heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen. Erstmals soll zwischen dem Beobachten und Aufklären des Internets und dem heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme unterschieden werden.

Baum sagte vor Verhandlungsbeginn, eine Online-Durchsuchung könne „nach derzeitigem Stand nicht grundgesetzkonform gemacht werden“. Von der Verhandlung werden Signale für eine bundesweite Regelung erwartet. Mit dem Urteil ist nicht vor Januar 2008 zu rechnen.

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