SCO Group beantragt Insolvenz

Regelung gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzgesetzes soll Weiterarbeit ermöglichen

Die SCO-Gruppe hat nach der jüngsten Niederlage im Streit um die Rechte am Betriebssystem Unix einen Antrag auf Reorganisation gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzgesetzes gestellt. Damit dürfen Gläubiger Forderungen nur über das Insolvenzgericht geltend machen, während die Geschäfte des Unternehmens weiterlaufen. Auf diese Weise will SCO wieder aus der Verlustzone kommen.

Das Board sei darin übereingekommen, dass dieser Schritt für alle Betroffenen langfristig die beste Lösung sei, heißt es in einer Mitteilung des Unix-Entwicklers. So werde das Unternehmen auch weiterhin den laufenden Geschäften nachkommen.

„Wir wollen sicherstellen, dass sich unsere Kunden und Partner auch weiterhin auf SCO-Produkte sowie Support und Service für geschäftskritische Projekte verlassen können“, betont Darl McBride, President und CEO der SCO Group. Mit dem Gläubigerschutz gemäß Chapter 11 könne das Unternehmen weiterarbeiten und sich auf seine Zukunftspläne konzentrieren.

Nachdem ein Gericht Novell die strittigen Urheberrechte an Unix zugesprochen hatte, verfielen auch SCOs Ansprüche gegenüber IBM, Red Hat sowie anderen Unternehmen. SCO hatte versucht, unter Linux-Nutzern mit eben diesen Ansprüchen Unsicherheiten zu schüren und bot quasi eine Schutzlizenz gegen weiterreichende rechtliche Forderungen seitens SCO an. Zunächst auch in Deutschland, nach einer gerichtlichen Verfügung jedoch nur noch in den USA.

Im Nachklang an den Antrag brach der Kurs des börsennotierten Unix-Providers um rund 43 Prozent auf zweitweise 37 Dollar-Cent ein. Im Jahr 2003 hatten sich die Anleger noch Chancen auf einen Erfolg vor Gericht ausgerechnet. Damals lag der Kurs bei etwa 20 Dollar.

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