Kartellstreit zwischen AMD und Intel geht weiter

AMD unterstellt dem Chiphersteller, Beweismaterial absichtlich vernichtet zu haben

Am Mittwoch hat AMD dem Gericht ein Schriftstück vorgelegt, in dem es Intel der Vernichtung von Beweismaterial in einem anhängigen Rechtsstreit bezichtigt.

Im März hatte Intel dem zuständigen Bezirksgericht mitgeteilt, durch ungewollte Fehler bei der Datenarchivierung einige für den Kartellstreit mit AMD erforderliche E-Mails gelöscht zu haben.

AMD wirft Intel nun vor, dass die Zusagen zur Offenlegung und Aufklärung der Datenverluste nicht eingehalten wurden. „Ungeachtet des von Intel geäußerten Bedauerns und Zusagen zur Offenlegung wurden AMD und die Klagevertreter massiv bei ihren Bemühungen behindert, den vollen Umfang von Intels Versehen zu verstehen oder die Effizienz der Verbesserungen zu beurteilen“, schrieb AMD an das Gericht.

Die von AMD jetzt vorgebrachten Vorwürfe gehen allerdings noch viel weiter. So sollen deutlich mehr E-Mails verloren oder gelöscht worden sein, als Intel im März eingeräumt hatte. „Die Menge der verlorenen E-Mails geht weit über das hinaus, was durch gelegentliche Fehler passieren kann. Nach Art und Umfang der Verluste muss Intels gesamte Datenarchivierung in Frage gestellt werden“, erwiderte AMD.

Intel soll bereits im Oktober 2006 von den Verlusten gewusst haben. Auch sei eine automatische Löschfunktion weder nach Eröffnung der Klage noch im Oktober 2006 abgeschaltet worden. Auch sei eine Vereinbarung aus 2006, die die Aufbewahrungspflichten zwischen den Parteien regelt, bei Intel nicht umgesetzt worden. Von den bei Intel benannten 1023 Verantwortlichen wären 37 Prozent erst im Februar oder März 2007 über ihre Pflichten informiert worden.

AMD befürchtet nun, dass viele der verlorenen Daten nicht wiederhergestellt werden können, und dass auf diese Art umfangreiche Beweismittel zerstört wurden.

Bisher hat Intel immer angegeben, dass es sich bei den verlorenen E-Mails um unwichtige und für das Verfahren unbedeutende Daten handelt. Eine genaue Klärung oder Beurteilung des Sachverhaltes durch das Gericht steht noch aus.

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