Mozilla-Anwältin kritisiert Patentvorschriften der GPL 3

Firefox-Entwickler distanziert sich von Aussagen der Juristin

Anwältin Heather Meeker von der Kanzlei Greenberg Traurig LLP, die unter anderem den Firefox-Entwickler Mozilla vertritt, hat auf der Fachkonferenz Linuxworld die Patentvorschriften der GNU General Public Licence Version 3 (GPL 3) kritisiert. Sie seien nur schwer zu verstehen.

„Derzeit empfehle ich meinen Klienten die GPL 3 nicht“, sagte die Juristin. Die GPL 3 sei gerade erst veröffentlicht worden und noch weitestgehend unbekannt. Daher rate sie ihren Klienten, bis auf weiteres ausschließlich die GPL 2 einzusetzen.

Ein Mozilla-Sprecher wies gegenüber dem Branchendienst Internetnews darauf hin, dass es sich bei Meekers Äußerungen nicht um die offizielle Position der Mozilla Foundation handele. Meeker sei zwar seit Jahren für Mozilla tätig. Sie habe jedoch nur für sich selbst und nicht für Mozilla gesprochen.

Dennoch fällt auf, dass die Mozilla Foundation noch nicht auf die GPL 3 umgeschwenkt ist. Der Firefox-Browser wird derzeit unter der GPL 2 sowie unter der Mozilla Public License vermarktet.

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