Streit um HD-DVD-Crack bei Digg

Beitragslöschungen lösen Proteststurm der Community aus

Die Veröffentlichung eines geknackten HD-DVD-Verschlüsselungsalgorithmus in diversen Nutzerbeiträgen hat der Social-News-Site Digg einigen Ärger eingebracht. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, hatte Digg diverse Meldungen von seiner Website gelöscht, was zu einer Protestwelle seitens der Community führte. Mithilfe des veröffentlichten Schlüssels lässt sich der DRM-Schutz von HD-DVD-Medien umgehen.

Mit der Löschung hatte Digg auf eine Unterlassungsanordnung des Advanced Access Content System (AACS) reagiert, eines Konsortiums, das die Rechte an der Verschlüsselung besitzt. Die Organisation stützte sich bei ihrer Forderung auf Sektion 1201 des Digital Millenium Copyright Act, die sich mit der Verbreitung von Informationen hinsichtlich der Verletzung des DRM-Schutzes befasst. Laut der AACS verstößt Digg bereits durch die Veröffentlichung von Meldungen, die auf den Kopierschutzschlüssel verlinken, gegen das Gesetz.

Viele Digg-Mitglieder protestierten gegen die als Zensur betrachtete Löschung, indem sie die Seite mit Beiträgen und Kommentaren überfluteten, die den gecrackten Schlüssel enthielten. Auch abseits von Digg tauchte der Algorithmus in unzähligen Blog- und Foreneinträgen auf.

Der Proteststurm veranlasste Digg-Gründer Kevin Rose schließlich, sich auf die Seite seiner Community zu stellen. „Mit hunderten Meldungen und tausenden Kommentaren habt ihr euren Standpunkt klar gemacht“, schrieb Rose in einem Blog-Eintrag. „Ihr wollt Digg eher kämpfend untergehen sehen, als dass wir uns einer größeren Firma beugen. Daher werden wir ab sofort keine Meldungen oder Kommentare mehr löschen, die den geknackten Code enthalten – wie auch immer die Konsequenzen sein mögen.“ Als Zeichen seiner Solidarität schrieb Rose den Schlüssel sogar in den Titel seines Beitrags.

Derzeit ist noch offen, welche Konsequenzen die Social-News-Site wegen des Verstoßes gegen die Unterlassungsanordnung zu befürchten hat. Urheberrechtsexperten gehen jedoch von einem Rechtsstreit mit dem AACS aus.

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