Intel verliert Beweismaterial für Antitrust-Verfahren

Fehler ist auf menschliches Versagen zurückzuführen

Am gestrigen Montag hat Intel bekannt gegeben, dass es Beweismaterial für das Antitrust-Verfahren, das derzeit gegen den Konzern läuft, verloren habe. Schuld daran sei menschliches Versagen, so ein Sprecher. Bei den verloren gegangenen Dokumenten handelt es sich hauptsächlich um E-Mails, die als Beweismaterial gespeichert werden sollten, nachdem AMD Intel darauf verklagt hatte, seine Marktposition mit illegalen Mitteln auszunutzen.

Wie Intel in einem Brief an den zuständigen Amtsrichter Joseph Farnan beschreibt, ist ein Großteil der E-Mails einem Standard-Archivierungssystem zum Opfer gefallen, das automatisch alle E-Mails der Mitarbeiter nach einer bestimmten Zeit löscht. Nur Nachrichten, die manuell von den Mitarbeitern in einem speziellen Ordner abgelegt werden, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen und werden über einen längeren Zeitraum gespeichert.

„Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst und bedauern, dass es zu diesem Vorfall kam“, so Intel. Das Unternehmen geht davon aus, dass zumindest ein Teil der verloren gegangenen Dokumente wiederhergestellt werden kann, da seit Oktober 2005 wöchentliche Backups bei ausgewählten Mitarbeitern durchgeführt wurden.

In der Anklage gegen Intel wirft AMD seinem Konkurrenten vor, Druck auf PC-Hersteller ausgeübt zu haben, damit sie ausschließlich Prozessoren von Intel einsetzten. Mit einem Gerichtsverfahren wird nicht vor dem Jahr 2009 gerechnet.

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2 Kommentare zu Intel verliert Beweismaterial für Antitrust-Verfahren

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  • Am 6. März 2007 um 23:19 von Realist

    jaja
    Seltsam, dass ausgerechnet die "Grossen" auf dem IT-Markt immer "Beweise" verlieren – wenns drauf ankommt.

    Wer’s glaubt.

  • Am 7. März 2007 um 11:07 von Hans Erling

    Rechtssprechung USA
    Der Verlust der Email Daten ist für AMD von Vorteil da hier die Richter keine Gnade kennen, wenn Beweise Unterschlagen werden. Vor 4-5 Monaten erging hier ein Urteil mit massiven Schadensersatzforderungen zugunsten des Klagenden , da auch hier der Beklagte "leider" wichtiges Beweismaterial verloren hatte. Lt. neuer Rechtssprechung dürfen Unternehmen Daten nicht mehr verändern oder löschen wenn eine Klage ansässig ist.

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