Ebay-Händler sollen US-Staatskasse auffüllen

Online-Auktionshaus läuft Sturm gegen neue Verordnung

Die US-Regierung will Ebay und Auktionshäuser wie Sotheby’s zwingen, bei der US-Finanzbehörde IRS jeden Kunden zu melden, der mehr als 100 Transaktionen im Jahr und im Wert von mindestens 5000 Dollar (3850 Euro) tätigt. Das Finanzministerium rechnet mit zusätzlichen Steuereinnahmen in der Höhe von zwei Milliarden Dollar, sobald die neue Verordnung am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, berichtet die „Financial Times“. Ebay hat gegen dieses Vorhaben eine Lobbykampagne gestartet, die die Legalität dieser Verordnung in Frage stellt.

Lobbyist Rick Boucher teilt die Ansicht Ebays, dass das Finanzministerium und die Steuerbehörde die Grenzen ihrer Autorität ausdehten, indem sie die Regeln, die für Zwischenhändler gelten, auf Ebay übertrügen. Außerdem sei das Vorhaben unfair, da Konkurrenten mit einem anderen Geschäftsmodell wie Craigslist nicht betroffen seien. Indem Ebay gezwungen werde, Kunden zu melden, sei zu erwarten, dass diese ihre Geschäfte auf andere Plattformen verlagern.

Auch in Europa sind die Steuerbehörden hinter nicht gemeldeten Ebay-Händlern her. Großbritanniens Finanzbehörde hat kürzlich eine groß angelegte Plakatkampagne gestartet, die Ebay-Händler mahnt, ihre Steuern zu zahlen. Oliver Süme, Vorstand des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (Eco), hält nicht viel davon, Ebay für seine Händler in die Verantwortung zu nehmen. „Jeder ist gesetzlich verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, wenn er eines betreibt. Es besteht daher keine Grundlage Ebay in die Pflicht zu nehmen.“ Dass es zu einer ähnlichen Verordnung in Deutschland kommt, glaubt Süme nicht. „Wenn es zu einer Bestimmung kommt, dann auf EU-Ebene, was ich mir aber auch nicht vorstellen kann und es wäre auch nicht wünschenswert.“

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1 Kommentar zu Ebay-Händler sollen US-Staatskasse auffüllen

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  • Am 20. Februar 2007 um 19:19 von tutnixzursache

    gewerblich…
    handelt, wer mit der Absicht, Gewinn zu erzielen… usw.

    Auch ein einziger Verkauf kann gewerblich sein!

    Dann gelten auch die Verbraucherschutzrechte usw, der Spruch ‚…von privat … ohne Gewährleistung …‘ ist wirkungslos.

    Wenn die Steuerfahndung einfach mal bei ebay reinschaut, könnten sie nahezu beliebig viele Steuerhinterzieher abgreifen. Und das werden die früher oder später (eher früher) tun.

    Also Leut’z, besser nicht versuchen, gewerbliches Handeln als ‚privat‘ zu deklarieren, sondern offen gewerblich auftreten. Dazu braucht man nicht mal nen Gewerbeschein, wenn es Einzelverkäufe sind, und bei der Steuer muss es angegeben, wg. Geringfügigkeit aber nicht abgeführt werden.

    Wenn man aber erwischt wird… auch Al Capone wurde wg. Steuervergehen verknackt, seine Morde konnten ihm nie nachgewiesen werden. Selbst 1,00 EUR reichen (alles unter 1 EUR wird zu Null abgerundet) für eine Strafe!

    sauber bleiben!

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