VoIP-Anbieter klagt gegen US-Netzgebühren

Bundesberufungsgericht entscheidet in den nächsten Monaten

Der führende amerikanische VoIP-Provider Vonage hat vor einem Bundesberufungsgericht Einspruch gegen die im vergangenen Jahr eingeführten Sonderabgaben für Internettelefonie-Anbieter eingelegt. In einer Anhörung vor dem U.S. District of Columbia Circuit Court erklärte das Unternehmen, dass die an die Federal Communications Commission (FCC) zu zahlenden Nutzungsentgelte Internettelefonie-Firmen in vielerlei Hinsicht benachteiligten.

Das Berufungsgericht wird in den nächsten Monaten darüber entscheiden, ob der FCC-Beschluss rechtens ist, dass alle VoIP-Anbieter, die nicht wie Skype eine Peer-to-Peer-Technologie, sondern die Leitungen des öffentlichen Telefonnetzes nutzen, einen gewissen Prozentsatz ihrer Ferngesprächsumsätze an den Universal Service Fund abführen müssen. Aus dem Fonds werden unter anderem der Ausbau des Telefonnetzes in ländlichen oder armen Regionen oder der Anschluss von Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Bibliotheken subventioniert.

Ein ähnliches Entgelt für die Nutzung des öffentlichen Telefonnetzes entrichten auch Mobilfunkanbieter. Allerdings fallen die Abgaben bei einer Rechnungssumme von 30 Dollar mit rund 1,38 Dollar geringer aus als bei VoIP-Kunden, die zusätzlich 2,12 Dollar zahlen müssen. Die Internettelefonie-Dienstleister fordern daher eine Angleichung der Gebühren, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

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