Ebay-Manipulation: Wie Betrüger auf Schnäppchenjagd gehen

Das Auktionshaus Ebay gehe zwar zu Recht davon aus, dass Bietmaschinen eine Verletzung der Nutzungsbedingungen (AGBs) seien, erläutert Rechtsanwalt Jens Bücking. Doch bleibt dieser Umstand aus rechtlicher Sicht leider folgenlos. „Die Manipulation löst bei Ebay und beim Käufer eventuell zwar Schadensersatzansprüche aus, wird aber wohl noch keinen Straftatbestand erfüllen“, erläutert der Lehrbeauftragte an der Hochschule für Technik in Stuttgart. Im Klartext: Betrüger kommen in der Regel ungeschoren davon. Im schlimmsten Fall droht ihnen die Sperrung ihres Nutzeraccounts.

Wegen mangelndem Datenschutz steht auch der amerikanische Bezahlservice Paypal in der Kritik, der zu Ebay gehört.

Die Online-Plattform will nach eigener Auskunft keine Änderungen an Auktionsmodus oder Anmeldeverfahren vornehmen. Um schwarze Schafe frühzeitig auszusortieren, fordern Experten eine sichere Benutzeridentifikation, etwa mit Hilfe von Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer. Dies dürfte allein aus datenschutzrechtlichen Gründen kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Hinzu kommt, dass alle Beteiligten von dem relativ einfachen Anmeldeprozedere verwöhnt sind. Der Nutzer kann sich bei Ebay ganz lässig mit unterschiedlichen Zugangskennungen anmelden und einloggen. Fälschungssichere digitale Signaturen, mobile Einmalpasswörter (Tokens) oder ähnliche Schutzmechanismen sind in der virtuellen Vorstellungswelt des Auktionsgiganten bisher böhmische Dörfer. Der hohe Börsenwert des Unternehmen hat außerdem dazu geführt, dass die Bereitschaft, den User mit gleich welchen Änderungen zu konfrontieren, gegen Null tendiert.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Hacker, Security-Analysen

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

10 Kommentare zu Ebay-Manipulation: Wie Betrüger auf Schnäppchenjagd gehen

Kommentar hinzufügen
  • Am 19. Januar 2007 um 20:20 von Lo

    Die Renaissance des Mindestgebots?
    Falls sich Ebay beim Käufer-Rücktrittsrecht nicht bewegt, bleibt dem Verkäufer immer noch ein gewisser Schutz, indem er ein reelles Mindestgebot festlegt. Im schlimmsten Fall tauscht er damit das Betrugsrisiko gegen das einer erfolglosen Auktion.

  • Am 20. Januar 2007 um 17:29 von LE

    Man kann die Betrüger auch mit ihren eigenen Waffen schlagen
    Man kann den Betrüger auch dazu "verknacken" sein hohes Gebot zu zahlen.

    Der Verkäufer streicht einfach das Höchstgebot und ein Bekannter bietet bis kurz unter das erste Betrügergebot das ja nun bekannt ist. Dann kann er es als Höchstbietender nicht mehr so einfach streichen….

    • Am 22. Januar 2007 um 8:25 von Cappochino

      AW: Man kann die Betrueger auch mit ihren eigenen Waffen schlagen
      Woher weiss man, dass es sich um einen Betrüger handelt und keinen "normalen" Käufer?! Gute Idee – aber leider einfacher gesagt als getan.

    • Am 29. Dezember 2008 um 19:05 von Jens

      AW: Man kann die Betrüger auch mit ihren eigenen Waffen schlagen
      kling nett, hat aber ein problem:
      obwohl inzwischen anscheinend üblich und selbstverständlich, sind scheingebote über strohleute nicht erlaubt … und das finde ich im prinzip auch richtig so – wird leider ebenfalls nicht konsequent verfolgt, weil höhere endgebote natürlich auch höhere provisionen bedeuten.
      alles auf kosten von käufern, die dann höhere preise zahlen als eigentlich nötig.

  • Am 25. Januar 2007 um 9:27 von Beichle C

    Preisfestlegung
    Eine weitere Option ist der Sofortkauf mit dem ein Kaufwilliger zu einem reellen Preis sofort kaufen kann ohne dieses Spiel mit Gebotsrückzug.Nur muß sich dann der Verkäufer eben festlegen was er gern für seine Ware im Höchstfall erhalten möchte.Damit bringt man sich eventuell um ein höheres Gebot>Ich halte ausserdem die Option mit dem Mindestpreis von Ebay für ausreichend da dann eben nicht Ware zu Dumpingpreisen den Käufer wechselt!!

  • Am 1. März 2007 um 19:33 von Werner W.

    eBay-Betrüger
    Dieses Gejammer über die armen eBay-Verkäufer ist schon kaum mehr zu ertragen! In unserer Familie beläuft sich der Schaden schon gegen 2000 EURO!!! Alles Betrug durch Deutsche eBay-Verkäufer! Wer sind die Betrüger? Etwa die bösen Ausländer, wie das eBay Deutschland versucht glaubhaft zu machen? Wir haben schon von Finland bis Italien und von Oestereich bis USA eingekauft. Alle Probleme hatten wir ausschlisslich mit Deutschen eBay-Verkäufern!!! Das ist nur bei eBay so!
    Im normalen Onlinhandel ist bis jetzt alles gut gegangen.
    Facit: eBay-Deutschland ist der ideale Tummelplatz für Betrüger!!!

    Käuferschutz: Eine E-Mail in englischer Sprache und dann Funkstille!!! Der Print ist nicht eimal als WC-Papier zu gebrauchen.

  • Am 19. Dezember 2008 um 2:16 von Andreas Höntzsch

    Schwachsinn
    Wen will der Verfasser dieses Artikels verschaukeln? Käufer können nicht 2 sek. vor Angebotsende Ihre Gebote steichen wie im Artikel beschrieben. Verfasst von Menschen die wahrscheinlich keine praktischen Erfahrungen mit Ebay haben!

    • Am 21. Juni 2010 um 16:07 von D. Oberst

      AW: Schwachsinn
      Ich dachte auch das es nicht möglich ist so kurz vor Auktionsende das Gebot zurückzuziehen, doch leider wurde meine Familie eines besseren belehrt. 1 Min. vor Auktionsende wurden sechs gebote zurückgezogen und der Preis fiel um mehr als die Hälfte. Das sind Betrüger der schlimmsten Sorte und sie haben anscheinend einen Weg gefunden ihre Gebote zurück zu ziehen. Haben ebay sofort eingeschaltet, die meinten sofort es wäre offensichtlich ein Betrugsfall und würden die Auktion stornieren. Einen Tag später meinten sie plötzlich es wäre alles legal. Der Betrüger versucht jetzt Druck zu machen. Aber wir kämpfen und werden Anzeige erstatten.

  • Am 7. Dezember 2009 um 1:01 von oscar

    Gebe Verkäufer das Recht zurüczuziehen wenn höchstgebot zurückgezogen wird
    Hallo,
    die Sache wäre doch einfach zu lösen: wenn der höchstbietende sein Gebot zurückzieht, sollte der Verkäufer nachträglich auch das Recht eingeräumt werden der Auktion zurück zu ziehen. Allen ist klar, das ein ein Zurückgezogenes Gebot der Auktionsablauf zum Nachteil der Verkäufer beeinflusst hat, und somit müsste er ehrlicherweise auch das Recht haben, der Auktion auch nach Auktionsende zu stornieren.
    Wäre in der Praxis einfach zu organisieren, wenn ein Gebot zurückgezogen wird, ist das normalerweise schon eine Ausnhamesituation. Der Verkäufer sowie der dann gültige Käufer bekommen eine Nachricht mit dem neuen Höchstpreis und die Mitteilung das der Verkäufer jetzt das Recht hat der Auktion in den nächste z.B. 24 Stunden zu stornieren.
    Damit wären alle Interessen gleichmäßig vertreten und jeder weiss, dass ein Gebotsrückzug der ganze Auktion kippen kann.
    Man könnte zusatzlich der Verkäufer ermöglichen, sein Stornierungsrecht explizit zu stornieren, damit die nächste Bieter sehen, dass der Auktion normal weiterläuft.

    Bitte gebe dies weiter an Ebay und lass den deren AGB entsprechend ändern. die heutige Situation unterstüzt Betrüger und da es jetzt bekannt ist, wird die Häufigkeit zunehmen und die Verkäufer abschrecken.

    Mit die möglichkeit von Mindestpreisen wäre die Sache ist ein Pseudoargument. Die Auktionsablauf wurde gestört, und somit sollte der VK das Recht haben alles zu stornieren. Ein Mindestpreis ist immer schwer einzuschätzen und ein Betrüger könnte ziemlich einfach die Mindestpreis herausfinden (einfach bieten bis mindestpreis fällt und dann dieses Gebot ummauern und schützen).

  • Am 28. April 2016 um 13:04 von Fake 0815

    Hatte Handy über Netz bestellt.Unseriöser Händler hat meine Adresse als Käufer eines Anbieters bei Ebay eingestellt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *