Schweizer dürfen DRM für den Eigengebrauch knacken

URG-Revision passiert Ständerat, Kopiervergütung bleibt

Nicht überall in Europa ist die Vervielfältigung kopiergeschützter Werke verboten: Der Schweizer Ständerat hat einer Regierungsvorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) seine Zustimmung erteilt. Nach der noch ausstehenden Absegnung durch den Nationalrat erhalten die Schweizer eine Ausnahmeregelung zur Umgehung des Kopierschutzes. Prinzipiell bleibt es allerdings weiterhin verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten“ zu umgehen. Jedoch: „Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen.“

Ziel der Revision ist es, Möglichkeiten zum Kopieren für rein private Zwecke als auch für andere „gesetzlich erlaubte Verwendungen“, beispielsweise in der Wissenschaft, durch DRM-Systeme nicht einzuschränken. Zudem soll das Herunterladen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleiben. Die Schweiz würde damit nicht der in den USA und Deutschland vorgezeichneten Linie folgen und eine der liberalsten Auslegungen technischer Schutzmaßnahmen umsetzen.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Kollektivvergütung für Künstler und Urheber über eine pauschale Leermedienabgabe, die letztlich bestehen blieb. An ihr wurde kritisiert, dass jemand beim Kauf eines DVD-Rohlings eine Abgabe entrichten muss, selbst wenn er darauf eigens gemachte Fotos speichert. Ein Abgeordneter der Schweizer Volkspartei forderte, dass eine Entschädigung erst bei Benutzung des Werkes anfallen solle. Dem wurde entgegengehalten, dass das System einfach und effektiv sei und die Ungleichverteilung der Lasten dafür in Kauf genommen werden müsse. Eine Abgabe für Geräte wurde abgelehnt, jedoch müssten die in den Geräten verbauten Speicher von der Vergütung erfasst werden, da es sich praktisch um Leerträger handle.

Einen Tiefschlag in Sachen DRM musste kürzlich auch Sony BMG einstecken. Das Plattenlabel einigte sich im Rahmen einer Klage wegen seines Rootkit-Kopierschutzes XCP in Kalifornien darauf, insgesamt rund 1,5 Millionen Dollar an Bußgeld zu bezahlen. Darüber hinaus muss Sony die Kosten für die Beseitigung der über CDs auf den Computern von Kunden installierten Kopierschutzsoftware tragen. Diese könnten sich pro Computer auf 175 Dollar belaufen. Im Herbst 2005 geriet Sony in die Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass auf DRM-geschützten CDs zusätzlich eine Rootkit-Software eingesetzt wird. Angreifer konnten die Rootkit-Funktionen des Kopierschutzes zum Einschleusen von Computerviren benutzen.

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2 Kommentare zu Schweizer dürfen DRM für den Eigengebrauch knacken

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  • Am 22. Dezember 2006 um 6:44 von bärthold bricht

    Demokratie
    Tja, da sieht man, wie die echte Demokraie funktioniert. Hätte man in Deutschland "das Volk" gefragt und nicht die Vertreter der Großindustrie, wie ich die Politiker für den Moment mal nennen möchte, wäre das Ergebnis sicher auch bei uns "liberaler". "Da wäre es doch besser, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein neues" sagte Brecht damals…

  • Am 23. Dezember 2006 um 0:06 von Michael

    Und wir machen unseren Irrsinn weiter …
    Während bei den Schweizern nun offensichtlich mehr Logik in den Urheberrechts- und Abgabenbereich gebracht wird, zahlen wir hier pauschal für eine Privatkopie, die wir dann rein rechtlich noch nicht einmal erstellen dürfen …
    Das ist etwa so, als wenn alle Fernsehgebühren zahlen müssen und dann die ausgestrahlten Sendungen nicht sehen dürfen …!

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