Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre

Quelle: Transportation Security Administration

Entsprechend scharf kritisieren deutsche Datenschützer das seltsame Gebaren. „Wenn US-Behörden sich beim Grenzübertritt nicht nur sensible Daten von Flugunternehmen beschaffen und eine vielfältige Durchsuchung der mitgeführten Waren vornehmen, sondern auch Laptops beschlagnahmen und Einblick in elektronisch gespeicherte persönliche und geschäftliche Unterlagen nehmen, dann wird eine weitere Schamgrenze überschritten“, kommentiert Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Der Datenschützer empfiehlt zwei Methoden, um sich gegen willkürliche staatliche Übergriffe durch US-Grenzbehörden zu schützen. Entweder man reise einfach nicht mehr in die USA, oder man verschlüssele nicht nur die Datenbestände auf dem eigenen Laptop, sondern verschleiere deren Existenz durch Einbinden in mit Zufallsdaten gefüllten Containern, „so dass man auch nicht gezwungen werden kann, die Schlüssel herauszugeben oder eine Entschlüsselung vorzunehmen“, argumentiert Weichert.

Helmut Dansachmüller, Leiter Global Alliance bei Utimaco, empfiehlt den Reisenden vor allem, sichere Passwortzugänge zu wählen – mit über sechs Zeichen langen Werten. „Damit ist die Wartezeit für die Geheimdienste zu lang, um diese allzu leicht auszuspionieren.“ Eine Möglichkeit zum privaten Passwortcheck bietet etwa die Seite des Datenschutzbeauftragten des Schweizer Kantons Zürich.

Auch ein guter Zufallsgenerator für Einmalpasswörter ist nach Auffassung von Helmut Dansachmüller ein probates Mittel, da die Geheimdienste in der Regel keine Brute-Force-Attacken durchführten. Des Weiteren sollten die Nutzer darauf achten, eine einseitige Abhängigkeit von Sicherheitsanbietern aus den USA oder Israel zu vermeiden und globaler aufgestellte Unternehmen beim Desktopschutz und mobilen Endgeräten zu bevorzugen.

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre

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  • Am 4. Dezember 2006 um 16:37 von bernd54el

    Welche Naivität; legale Spionage
    Mit Bezug auf das sogenannte Nationale Interesse (was in erster Linie das wirtschaftliche Interesse einiger dominierender Unternehmen ist) wird schon seit jeher seitens der USA Datenklau in großem Umfang betrieben. Wieso stehen denn die meisten Web-Kopfstellen immer noch in USA, so dass selbst Datenverkehr, der mit USA nichts zu tun hat, dort gescannt werden kann. Andererseits ist der kleine Zollbeamte mit der Bearbeitung der bei ihm auflaufenden Datenfülle völlig überfordert, so dass ihm vielfach nichts anderes übrig bleibt, z. B. ein Notebook vorsorglich zu horten, bis es ein ebenso inkompetenter Kollege freigibt. Nach aussen hin wird dann ganz wichtig getan, jedoch dabei vergessen, das das nationale Image den Bach runter geht.

  • Am 10. Dezember 2006 um 2:25 von Kutzi

    Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre
    no go area

  • Am 14. Februar 2007 um 13:07 von Faustus

    USA, Land der unbegrenzten Beschränktheit
    Die Amis werden immer paranoider.

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