Apple-Patent erlaubt Handy-Bookmarks in Online-Musikshops

Lieder sollen später via WLAN herunter geladen werden können

Ein Patentantrag, den Apple im Dezember 2004 eingereicht hatte, scheint auch die Möglichkeit abzudecken, sich ein Lied, ein Musikvideo oder einen Klingelton über Handy zu markieren und später via Wireless LAN herunterzuladen.

In dem Antrag, der auf der Website des amerikanischen Patentamts veröffentlicht wurde, wird eine Technik beschrieben, die es Besitzern von Handys oder PDAs erlaubt, mit ihrem mobilen Gerät mit einem Online-Musik-Shop wie Itunes zu interagieren und sich dort Songs oder Videos für einen späteren Download auf den heimischen PC zu markieren.

Bisher ist der gängige Weg, dass Kunden sich Musik direkt auf ihr Handy senden lassen und bei Bedarf zuhause via USB auf den Rechner überspielen. Verizon bietet beispielsweise einen derartigen Dienst mit V-Cast über den Download-Turbo EV-DO (Evolution Data Optimized), vergleichbar mit EDGE, an. Deutsche Nutzer können sich bei O2, Vodafone und T-Mobile die Musik aufs Handy schicken – entweder via UMTS und bald auch HSDPA oder via GPRS.

Motorola hat in den USA bereits erste Erfahrungen mit Musik-Downloads aufs Handy gesammelt. Immerhin arbeiten die zwei Handymodelle Rokr und Slvr aus dem Hause Motorola mit der Software Itunes, die ausschließlich Downloads aus dem Apple-Laden erlaubt.

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1 Kommentar zu Apple-Patent erlaubt Handy-Bookmarks in Online-Musikshops

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  • Am 7. Mai 2006 um 17:24 von KPF

    überflüssig wie ein Kropf
    Dieses Patent ist so überflüssig wie ein Kropf!

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