Handy-TV: Bringt die Fußball-WM die erhoffte Initialzündung?

Die Wertschöpfungskette des mobilen Fernsehens ist eine Aggregation aus Mobilfunk und „herkömmliches“ Fernsehen. Auf der TV-Seite stehen am Anfang der Kette Inhalteanbieter wie die öffentlichen und privaten Rundfunkanstalten, die das Sendematerial zur Verfügung stellen. Sie schließen Verträge mit den Sendenetzbetreibern, die vermutlich auch als Contentaggregatoren fungieren. Sie sorgen dann für die Aussendung der Inhalte an die mobilen Endgeräte – per DMB oder DVB-H.

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Über einen berührungsempfindlichen Bildschirm lassen sich bei Sagem Zusatzinfos über das TV-Programm aufrufen. (Foto: Sagem)

Die TV-Sendenetzbetreiber stehen aber auch in Beziehung zu den Mobilfunkbetreibern, um den Rückkanal für interaktive oder Zusatzdienste anbieten zu können. Dafür sind Mobilfunknetze, im Idealfall mit UMTS-Datenkapazitäten, notwendig. Sie können auch – zumindest im Fall von DVB-H – für die Abrechnung von TV-Bezahldiensten sorgen, da sie Vertragspartner der Mobilfunknutzer sind. So bekommen die Mobilfunkbetreiber auf jeden Fall einen Stück des Mobile-TV-Kuchens ab, und können so die voraussichtlich wegbrechende Nachfrage nach den ohnehin kaum genutzten Streamingangebote mindestens kompensieren.

Natürlich steht es den Netzbetreibern auch frei, eigenen Content zu schaffen, den sie exklusiv über die TV-Netzbetreiber ihren Kunden zur Verfügung stellen. Das gleiche gilt für Service Provider. Auch Datenanbieter oder Versandhäuser können eine Rolle beim mobilen TV spielen, indem sie Zusatzinformationen einspielen lassen, die beispielsweise auf spezielle Warenangebote, Klingeltöne oder andere kostenpflichtige Dienste hinweisen.

Wer konkret welche Rolle spielen wird und wie die Kosten refinanziert werden, ist momentan noch in weiten Teilen unklar. Denkbar sind Pauschalgebühren, Pay per View, Pay-TV oder per Quersubvention über kostenpflichtige Zusatzdienste. Nur eine Institution hat sein Business-Modell schon fertig. Schon vor Wochen verkündete die Gebühreneinzugszentrale GEZ, dass Mobiltelefone, die TV-Programme empfangen können, unter die Gebührenpflicht fallen. Allerdings wird das nur diejenigen treffen, die bisher noch gar kein TV-Gerät angemeldet haben.

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