Wikipedia.de vorerst abgeschaltet

Domain darf aufgrund einstweiliger Verfügung nicht auf Online-Lexikon weiterleiten

Tausende wissbegierige Internet-Surfer sind in diesen Stunden Opfer eines skurrilen Rechtsstreits geworden. Das beliebte Online-Lexikon Wikipedia ist derzeit nicht mehr unter der gewohnten Adresse Wikipedia.de erreichbar. Grundlage ist eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 17. Januar 2006. Demnach darf von Wikipedia.de nicht mehr auf das freie Online-Lexikon verwiesen werden. Unter de.wikipedia.org ist das virtuelle Nachschlagewerk weiter erreichbar.

Laut Wikinews wurde die einstweilige Verfügung von Eltern eines toten Computerhackers aus Berlin erwirkt. Diese stören sich daran, dass dieser im Online-Lexikon nicht nur mit seinem Pseudonym „Tron“ auftaucht, sondern auch mit seinem vollständigen bürgerlichen Namen genannt wird.

Bekannt wurde „Tron“ in den 90er Jahren dadurch, dass er die Verschlüsselung von Pay-TV- und Telefonkarten knackte. Der Hacker ist 1998 im Alter von 26 Jahren verstorben.

Wikimedia begründet die Nennung des bürgerlichen Namens damit, dass diese auch bei anderen Pseudonymen veröffentlicht werden, so sie denn bekannt sind. Die Betreiber von Wikipedia wollen nun rechtliche Schritte prüfen. Einen Kommentar zum Vorgang lehnen sie bislang ab.

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25 Kommentare zu Wikipedia.de vorerst abgeschaltet

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  • Am 19. Januar 2006 um 12:39 von Baneus Careus

    Verkehrte Welt….
    Die einen wollen das alles und jeder namentlich an jeder Litfass-Säule ausgehängt wird, vom Kirchenaustrittswilligen bis zum der Notzucht verdächtigten (nicht mal verurteilten!), und hier schreien ein paar Leute, daß ein ohnehin öffentlich nachvollziehbarer Name nicht veröffentlicht werden darf…

    Ich verstehe den Mißmut der Eltern, aber hier überwiegt in meinen Augen das Interesse der Allgemeinheit.

    Bane

  • Am 19. Januar 2006 um 12:47 von Paul

    Unsoziales Verhalten der Eltern
    Gibt es echt Eltern, die sich für Ihr Kind schämen? Der junge Mann war volljährig, wieso meinen seine Eltern das Sie hier gerichtlich einschreiten müssen?

    • Am 19. Januar 2006 um 14:34 von Björn

      AW: Unsoziales Verhalten der Eltern
      Und auch hier kann ich nur fragen, was das mit unsozial zu tun hat, wenn die Eltern empfinden, dass ihr Name in den Dreck gezogen wird?

      Das der Name eh überall bekannt ist, kann kein Grund sein, so etwas als asozial zu bezeichnen.

    • Am 19. Januar 2006 um 17:43 von Paul

      AW: AW: Unsoziales Verhalten der Eltern
      unsozial und asozial sind zweierlei. Bitte Fremdwörter richtig gebrauchen.
      Niemand zieht den Namen dieser Menschen in den Dreck. Unsozial ist das Verhalten uns gegenüber, die wir Wikipedia fast täglich lesen wollen.

    • Am 19. Januar 2006 um 18:38 von Konrad Hille

      AW: AW: Unsoziales Verhalten der Eltern
      Auf Worte achten

  • Am 19. Januar 2006 um 13:52 von Jens

    Wikipedia vorerst ….
    Die Eltern sind einfach nur asozial. Als der gestorben ist, stand es doch eh in der Bild. Manche würden alles tun, um irgendwie bekannt werden.

    Ich find das einfach nur asozial!

    • Am 19. Januar 2006 um 14:31 von Björn

      AW: Wikipedia vorerst ….
      Kannst du mir vielleicht mal erklären, was an diesem Verhalten asozial ist?

      Vielleicht stört es die Eltern erst jetzt, wo sie den Tod ihres Sohnes verarbeitet haben, dass er überall mit ganzen Namen erwähnt wird. Das ist das zwar auch lächerlich finde, ist was anderes, aber asozial ist das sicher nicht.

  • Am 19. Januar 2006 um 16:13 von Az

    wie (un-)sinnig
    … das Wikipedia.de gesperrt ist, hingegen die eigentliche Seite noch steht (einfach google auf "wikipedia Tron" ansetzen. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, einfach nur die Seite zu entfernen/zu sperren ?

    • Am 19. Januar 2006 um 18:07 von DerSolide

      AW: wie (un-)sinnig
      Ja, eigentlich schon, aber:

      WARUM EINFACH, WENN ES KOMPLIZIERT AUCH GEHT ;-)

    • Am 19. Januar 2006 um 18:37 von Fritz

      AW: AW: wie (un-)sinnig
      Und: Hauptsache, wieder ein paar Rechtsanwälte reich gemacht. :-(

    • Am 20. Januar 2006 um 0:48 von FloVi

      AW: wie (un-)sinnig
      Verlange das Machbare, heißt die Devise. Die Seiten sind doch wohl nicht auf deutschen Servern abgelegt, da ihre eigentliche Domain ja de.wikipedia.org heißt. Da also Verantwortliche wie Server der deutschen Justiz nicht oder nur schwer zugänglich sind, hat man das genommen, was geht. Und das war schlicht die deutsche Toplevel-Domain, da man sich hier nur an die Denic zu wenden brauchte.

  • Am 19. Januar 2006 um 16:15 von Hagbard

    tron
    total bescheuerte aktion

    wenns unter de.wikipedia.org
    noch erreichbar ist oder?

  • Am 19. Januar 2006 um 18:11 von zotenschmied

    respekt
    guten tag,

    einerseits sollte man respekt vor den eltern und ihrem verlust haben und, wenn möglich, dem wunsch der eltern entsprechen.

    andererseits, ich gehe zumindest mal davon aus, hat tron an den dingen, die er gemacht hat, gefallen gefunden. ohne selber respektlos sein zu wollen, würde ich es mir wünschen, dass man nach meinem tod die dinge respektiert, die mir wichtig waren – egal, ob meine hinterbliebenen dies auch gut fanden oder nicht.

    • Am 19. Januar 2006 um 19:39 von Jürgen Freyer

      AW: respekt
      Da Boris Floricic volljährig war, erscheint mir sowieso rechtlich zweifelhaft, dass seine Eltern überhaupt das Recht haben, die Nennung seines Namens in einem enzyklopädischen Werk zu verbieten. Den Artikel selbst können sie offensichtlich nicht verbieten – sonst hätten sie das ja direkt gemacht – auf welcher Rechtsgrundlage sich ein link auf wikipedia verbieten lässt, ist mir allerdings vollständig schleierhaft

  • Am 19. Januar 2006 um 18:34 von Konrad Hille

    Namensnennung
    Wieso sollte man den Namen nicht nennen
    Wenn jemand sein Pseudonym bekannt macht, dann auch sein richtigen Namen, wenn er herauskommt.
    Blödsinn

  • Am 19. Januar 2006 um 18:47 von Herbert Bäumer

    Reaktion der Eltern auf Wikipedia-Abschaltung
    Die Vorgehensweise der Eltern erstaunt. Das, was geschehen ist, machen sie mit Rechtsauffassung nicht rückgängig. Im Gegenteil; daß jetztige Medienecho dürfte ihnen nicht zum Vorteil gereichen. Unfassbar!

  • Am 19. Januar 2006 um 19:07 von Marcel Schönenberger

    Zum Glück gibt es ja noch andere TLDs
    Jugendicher war Hacker – Missbrauch der Kommunikation zu Egozwecken – Eltern beschweren sich, dass sein voller Name veröffentlich wurde, obwohl er schon länger gestorben ist, sie könnten sich ja freuen, dass er nicht in Vergessenheit geraten ist!?

    Wie es so schön heisst:

    Die Geister die ich rief!

    Darum freuen wir uns, dass es noch andere deutschsprachigen Toplevel-Domains gibt:

    http://www.wikipedia.ch
    http://www.wikipedia.at

  • Am 19. Januar 2006 um 20:59 von Funny Ko

    Das frei zugängliche Wissen der Welt…
    wird also von 2 Personen und einem Rechtsverdreher lahmgelegt. Soviel zu "Du bist Deutschland" – reisst ruhig dem Schmetterling die Flügel heraus und fällt auch gleich den Baum.

    Als nächstes wird dann wohl duden.de
    verklagt oder das ganze .de von
    Dieter Einstein per einstweiliger
    Verfügung abgeschaltet, nur weil
    dieser bei E-Bay eine eigene Insel
    mit eigenem Hoheitsgebiet ersteigert.

    Ich würde als Erstzdomain
    "www.pisa-studi.de" vorschlagen.

    Hurra Deutschland.

  • Am 20. Januar 2006 um 2:58 von Michael Büttner

    AW: Persönlichkeitsschutz versus Online-Enzyklopädie
    M.E. ist die Sachlage nicht so einfach wie es auf dem ersten Blick scheinen mag. Wir als Menschen haben uns die Frage gefallen zu lassen, ob bestimmte Sachverhalte, die die Persönlichkeitsrechte von Lebenden berühren, einfach zum allgemeinen Online-Wissen gehören müssen. Schließlich steht ja auch nicht jeder Mensch im Telefonbuch. Die meisten deshalb nicht, weil sie nicht von jedem Call-Center der Welt auf alles Un-mögliche hin befragt werden wollen. Zwar liebe ich den Wikipediaauftritt und ich schätze freies Wissen für freie Menschen höher ein als partikulare Persönlichkeitsinteressen von aufgebrachten Eltern, aber dennoch sind beide Ansprüche schützenswerte Güter. Das eine Gut steht für kostenloses Wissen für alle, das andere Gut schützt die einzelne Persönlichkeit vor dem Zugriff der Allgemeinheit. Eine m.E. nicht leicht zu lösende Aufgabe. Letztlich wird es vor dem Amtsgericht in Berlin um einen Abwägungsprozess gehen. Die Frage wird zu klären sein, ob mit dem Wortlaut des Artikels Persönlichkeitsrechte von Lebenden und oder von Toten berührt werden. Das darüber wieder mal eine öffentliche Debatte geführt wird, zeigt mir jedenfalls, dass Demokratie immer da am lebendigsten ist, wo es um ein echtes Ringen von Werten geht. Allen Beteiligten wünsche ich dafür viel Erfolg und dem Richter eine glückliche Hand, die richtige Abwägungsentscheidung zu treffen.

    • Am 20. Januar 2006 um 13:30 von Ernst Ehrlich

      AW: AW: Persönlichkeitsschutz versus Online-Enzyklopädie
      Es geht hier zu, wie in einer Diktatur der Anwaltsbesitzer! Dann dürfte ich nicht mal mehr den Namen eines Graffiti-Künstlers nennen, nur weil ich die Persönlichkeitsrechte seiner Eltern beschneide? Darf der Lehrer zukünftig in der Schule die Tadel nur noch anonym aussprechen? Hier zeigt sich wieder, dass man sich mit Geld zwar einen guten Anwalt kaufen kann, aber nicht einen guten Verstand. Leider vergessen die Richter in Deutschland bei der ganzen Abwägerei auch öfter die Verhältnismäßigkeit.

  • Am 20. Januar 2006 um 9:54 von Ein Verzweifender

    Was kommt als nächstes? Bücherverbrennung?
    Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?
    Eine Aufforderung zur Korrektur hätte ich ja noch verstanden, aber eine komplette Abschaltung der Domain? Muß das sein? Wir leben im Jahr 2006! Was haben die Menschen in den letzten Jahrtausenden denn gelernt? Soll das das Ergebnis sein? Arme Menschheit!!!

  • Am 20. Januar 2006 um 10:12 von www.wikipedia.org

    Dann ruft halt http://www.wikipedia.org auf!
    http://www.wikipedia.org und dann auf Deutsch und alles geht.
    Die blöden Rechtsverdreher wissen ja garnicht wovon sie reden

  • Am 20. Januar 2006 um 10:26 von Otto Georg Hemmer

    Verfügbare Infos zur Person
    Die entscheidene Frage lautet : Wie weit sind Informationen in der Öffentlichkeit von Personen(von dieser Person) schon verfügbar? Wenn der Name in Zusammenhang mit seiner Tat seit Jahren in div. Artikeln/Berichten erwähnt wurde, dann hätten die Eltern früher reagieren sollen. Wenn dies überhaut z.B. bei einer Berichterstattung im z.B. Spiegel/Focus möglich ist. Oder wollen die Eltern schon wieder Aufmerksamkeit? Bei lebenden Personen kann ich dies noch verstehen, das man anonym bleiben will. Aber bei einer ggf. schon vorhandener breiten Öffentlichkeit des Namen in Bezug auf die Tat, kann man dies glaube ich nicht mehr unterbinden.

  • Am 20. Januar 2006 um 10:53 von Sigi Kowalski

    Wikipedia.de vorerst abgeschaltet
    Es scheint ja mittlerweile so zu sein, dass wir hier immer mehr amerikanische Verhältnisse bekommen. Persönlichkeitsrechte hin oder her. Wenn ich etwas "anstelle" stehe ich auch dazu bzw. muss natürlich damit rechnen, dass mein Name genannt wird. Lasst Euch nicht den Mund bzw. das Schriftbild verbieten.

  • Am 20. Januar 2006 um 12:15 von 4free

    Deutschland=Rechtsstaat
    Hallo.

    Nun ist es soweit… In Deutschland ist aber auch alles mögliche gesetzlich geregelt.

    Solange nun dieser Fall geprüft wird, wird wohl Wikipedia nicht mehr über die wikipedia.de Seite abrufbar bleiben.

    Jetzt mal was zu den Eltern:
    ich glaube, denen ist die Tragweite ihre r Handlungen nicht ersichtlich. Wer zur Hölle geht gegen ein "kostenloses Lexikon" vor Gericht??!! Ich glaube, die Eltern holen jetzt das nach, was sie nicht durchsetzen konnten, als Tron noch lebte. Klarer Fall von erheblichen Mängeln in seiner Erziehung
    seitens der Eltern.

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