Staytuned erwirkt einstweilige Verfügung gegen Napster

Bei Zuwiderhandlung droht Ordnungsstraße von 250.000 Euro

Die Stuttgarter Musik-Plattform Staytuned hat gegen den international tätigen Musikanbieter Napster eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Landgericht Köln verbietet es Napster, zu behaupten, erster Anbieter Deutschlands mit Musikflatrate zu sein. Bei Zuwiderhandlung droht eine Ordnungsstrafe von 250.000 Euro, geht aus dem Beschluss des Landgerichts hervor.

Der in Luxemburg ansässige Musikanbieter Napster hatte am 8. Dezember 2005 sein Internet Angebot in Deutschland gelauncht und sich selbst als ersten Music-Flatrate Anbieter in Deutschland bezeichnet. Da Staytuned jedoch bereits seit längerem seinen Musikabodienst in Deutschland betreibt, mahnte Staytuned Napster nun erfolgreich ab. Napster betreibt in Deutschland eine Niederlassung ohne eigenständige Rechtspersönlichkeit.

Das Online-Radio Staytuned, ein Projekt der Firma Impressions Future Media, ist seit drei Jahren auf dem Markt, beschäftigt 10 Mitarbeiter und hat nach eigenen Angaben mehrere tausend Kunden. Im Angebot sind laut Sprecherin Agnes Russo etwa 212.000 Titel auf 16.300 Alben, die zum Großteil aus einem Music-on-Demand-Lizenzvertrag mit der GEMA stammen. Weitere Verträge mit anderen Musikverlagen komplettieren das Angebot. Die monatlichen Kosten für die Benutzung der Musik-Plattform belaufen sich auf 4,16 Euro (im Jahresabo). Das Angebot ist allerdings nur in Deutschland erhältlich.

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