P2P könnte in Frankreich bald legal sein

Parlament stimmt für Gesetzesvorlage

Frankreich könnte das erste Land sein, in dem der Download von kopiergeschütztem Content vom Gesetzgeber legalisiert wird. Das Parlament stimmte gestern mit 30 zu 28 Stimmen für die Gesetzesvorlage. Ob es tatsächlich soweit kommt, ist indes noch nicht sicher.

Die Vorlage ist Teil einer umfangreicheren Neuregelung der Urheberrechte. Darin heißt es: „Autoren können die Verbreitung von Werken über einen Onlinedienst nicht unterbinden, wenn diese privat genutzt werden sollen und nicht direkt oder indirekt kommerziell.“

Kurz gesagt bedeute diese Regelung die Legalisierung des Downloads urheberrechtsgeschützter Musik und Filme, so Jean-Baptiste Soufron, Rechtsberater der Association of Audionauts. Die französische Interessensgruppe hat rund 100 Klienten vertreten, die beschuldigt wurden, illegal Dateien zu tauschen.

Der Wirtschaftsverband IPFI, der die Musikindustrie weltweit vertritt, zeigte sich besorgt über die Vorlage. Anstatt die Entwicklung kommerzieller Dienste im Internet voranzutreiben, seien manche Maßnahmen schädlich für die Services und die Zukunft der kulturschaffenden Industrie in Frankreich. Eine Sprecherin sagte, dass die Vorlage den uneingeschränkten Upload von Content wohl nicht erlaube. Diese Feststellung sei wichtig, da sich viele Fälle um den Upload drehen.

Die Association of Audionauts schlägt aber nicht vor, Künstler ganz leer ausgehen zu lassen. So sollten ISPs eine monatliche Steuer zwischen zwei und fünf Euro von den Anwendern eintreiben, die Peer-to-Peer-Dienste nutzen.

Bislang ist fraglich, ob die Vorlage überhaupt zum Gesetz wird. So setzt sich beispielsweise der französische Kultusminister Renaud Donnedieu für ein deutlich verschärftes Urheberrecht ein. Zudem müssen weitere Gesetzgebungsinstanzen für die Vorlage stimmen.

Themenseiten: Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu P2P könnte in Frankreich bald legal sein

Kommentar hinzufügen
  • Am 23. Dezember 2005 um 13:57 von Paul

    Blutsauger
    IPFI, Verwertungsgesellschaften national, u.s.w. Wer hier alles Geld will und noch nie Leistung erbracht hat ist ja uferlos. Das dem Künstler was zusteht wäre gerecht, aber so wies aussieht bekommt der nur was übrigbleibt.
    pro ganzem PC eine Abgabe
    pro Brenner eine Abgabe
    pro Drucker eine Abgabe
    pro Scanner eine Abgabe
    Radio-und Fernsehgebühr auch noch dazu.
    Diese blutsauehende Bande vermiest es einem wirklich. Und das sich neue AudioCD’s in einem AutoCD-Player meist nicht mehr abspielen lassen ist ebenfalls ein Betrugsdelikt seitens der Musikindustrie.
    P2P hin oder her, dann werden viele halt per EMail ihre Musikdateien austauschen, aber gekauft wird dadurch keinesfalls mehr. Wenn diese Musikmafia nicht endlich zum denken beginnt schaufelt sie sich ihr eigenes Grab.

    • Am 24. Dezember 2005 um 20:46 von Andy

      AW: Blutsauger
      Du hast die Abgabe auf CD- und DVD-Rohlinge vergessen.

  • Am 19. Januar 2006 um 21:45 von Christian

    Total in Ordnung
    na, da zahl ich Geld fuer nen Rohling und Geld fuer meinen Provider und dann zahle ich endlich Geld an jene die mir all die gluecksbringenden Daten produzieren. Maler, Musiker, Programmerer, Kuenstler aller Art.
    Na, dann wuerde ich auch davon profitieren. Gute Aussichten fuer uns alle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *