Bestätigt: Urheberrechtsabgaben auf PCs

BITKOM spricht von herbem Schlag für Verbraucher, Hersteller und Händler. Nun muß der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entscheiden.

Das Oberlandesgericht München hat die Urheberrechtsabgaben auf Personal Computer bestätigt. Aus Sicht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) stellt dies einen herben Schlag gegen die Käufer, Händler und Hersteller von PCs dar.

„Die gerichtlich bestätigte Abgabe belastet den Hightech-Standort Deutschland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und bremst die Verbreitung neuer Technologien“, erklärte Vizepräsident Jörg Menno Harms. Die Abgabe verteuere innovative Produkte für Verbraucher und Betriebe. “ Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz wie der Oberste Gerichtshof in Österreich entscheidet: nämlich keine Abgaben auf PCs“, fügte er hinzu. Zudem zeige das aktuelle Urteil, wie dringend das veraltete deutsche Urheberrecht reformiert werden müsse. Sollte der BGH die Abgabe jedoch bestätigen, so wäre Deutschland das einzige EU-Land mit einer pauschalen Urheberabgabe auf PCs. Wer seinen Computer im Ausland bestellt oder kauft, bräuchte die Abgabe nicht zu zahlen.

Das OLG München hat eine Entscheidung des Landgerichts München vom Dezember 2004 bestätigt: Personal Computer, darunter auch Notebooks und Server, sollen pro Gerät mit einer pauschalen Abgabe von zwölf Euro belegt werden. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten dienen und über Verwertungsgesellschaften wie die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) an Autoren etc. ausgeschüttet werden. Das beklagte Unternehmen Fujitsu Siemens Computers hat angekündigt, voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG einzulegen. Der Konzern war von der VG Wort stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt worden.

Der BITKOM lehnt Urheberrechtabgaben nicht grundsätzlich ab, wehrt sich aber gegen eine übermäßige Ausweitung der Gebühren. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden CD-Brenner (7,21 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro). „Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC-Systems doppelt und dreifach abkassiert wird“, so Harms. Ein PC sei kein Kopiergerät. Da das aktuelle Urteil des OLG rückwirkend gilt, würden die Forderungen der VG Wort für die PC-Industrie in Deutschland zu Belastungen von rund 255 Millionen Euro alleine für den Zeitraum 2002 bis 2004 und gut 100 Millionen in diesem Jahr führen. Sollten alle Forderungen der Verwertungsgesellschaften – etwa im Streit um Abgaben auf Multifunktionsgeräte – gerichtlich bestätigt werden, so sind für einen durchschnittlichen kompletten PC-Arbeitsplatz bald rund 150 Euro allein an Urheberrechtsabgaben fällig.

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5 Kommentare zu Bestätigt: Urheberrechtsabgaben auf PCs

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  • Am 16. Dezember 2005 um 16:03 von Peter Kaul

    Urheberrechtsabgaben auf PCs
    Heisst das im Umkehrschluss, mit der Zusatzsteuer alles kopieren zu dürfen?
    Wohl kaum! Da fehlen dann noch die Kopiersteuern,Papiersteuern und Downloadsteuern und viele andere mehr.
    Peter Kaul Berlin

    • Am 17. Dezember 2005 um 18:35 von Wurscht, H.

      AW: Urheberrechtsabgaben auf PCs
      Richtich! Der Umkehr-umkehrschluß ist nämlich der, daß durch ein solches Urteil in diesem Falle wirklich ausnahmslos alle PC-Nutzer kriminalisiert werden!
      Armes Deutschland!

      PS: falls sich jemand oder noch andere daran erinnern mögen, daß wir hier zumindest noch auf dem Papier ein "demokratisches" Land haben, dann sollte irgendwann, selbst wenn es nur sowas Banales wie eine Urheberrechtsabgabe auf PC’s ist, doch der Topf voll sein und endlich auch mal überlaufen! Sind wir wirklich alle langsam so blöd geworden? Irgendwann kommt ein Gesetz welches besagt, daß jeder pro jahr einmal ausm zehnten Stock eines Hochhauses springen soll! In dem Fall sind das dann halt die Lebensversicherungen, die dahinter stehen. Das Szenario ist ausbaufähig bis ins Unendliche!

      PPS: sorry für das morbide Beispiel… CNR!

  • Am 19. Dezember 2005 um 11:38 von Demokrat

    ! Anachronistischer Fehler im System !
    Hallo Gesetzgeber, VG Wort und werte Lobbyisten, liebe Leser

    Ich hoffe die EU kippt diesen Irrsinn!!!

    Die Abgaben dienen im originären Sinn der "Versorgung" der Urheber, wenn ich das noch richtig erinnere ;)

    Eine Kopierabgabe ist demnach nur für rechtlich zulässige Kopien zu verargumentieren! Das ist wohl ein Fakt, dem sich keiner entziehen kann.

    Dieser Logik folgend kann es auch keine Abgaben auf illegale Kopien geben, da diese anderweitig geschützt, vergütet oder verfolgt werden.
    Dies nur der Vollständigkeit halber.

    WENN also nur legale Kopien abgabenfähig sind, dann frage ich mich wohin die Gelder fliessen!
    Betreiber von Internetseiten erhalten zum Beispiel KEINEN CENT, obwohl auch sie Urheber sind. Sie müssen sich sogar medienrechtlich im Impressum verantworten. Oder irre ich da?

    Muss sich jetzt jeder als "Autor" anmelden, um seine Inhalte "vergütet" zu bekommen??
    Rechtlich sollte wohl genau das die Basis sein: Alle sind "Autoren und Journalisten und Herausgeber" und erhalten ihren Teil vom Kuchen.

    Praktisch ist das aber wohl einfach nur absurd bzw. NICHT im Sinne des Gesetzes.

    Dieses kurze Beispiel, es gäbe noch endlos mehr, zeigt wie anachronistisch diese "Abgaben" sind.

    Letztendlich handelt es sich hierbei um eine Form der Steuer, die es DRINGEND zu überprüfen gilt, da heutzutage jedermann seine Inhalte gegen eine Gebühr "vertreiben" kann. Wer will der zahlt, und wer nicht zahlt sieht die Inhalte nicht.

    Liebe EU kümmere Dich um dieses Thema.
    SCHNELLSTENS BITTE!

    Grüsse an die Demokratie
    Euer Demokrat

    PS: Dieser Beitrag ist von meiner Seite her abgabenfrei, und darf gerne weitergegeben und veröffentlicht werden, sofern "zdnet" keine Abgaben oder Gebühren erhebt!!

  • Am 22. Dezember 2005 um 0:37 von Realist

    finde die Abgabe gut
    ..wenn ich dafür ohne Kopierschutz auch Kopieren dürfte, habe ja die anfallenden Gebühren entrichten.

    Scherz beiseite, das ist und bleibt eine KONSUMERVERARSCHE! vom Feinsten, die sich höchsten ein vollgefressener Beamtena…. einfallen lassen kann.

    Sorry, aber es ist doch zum Kotzen, für was man in dieser Bananenrepublick noch über den Tisch gezogen wird.

  • Am 29. Januar 2006 um 16:58 von hjr

    Urheberabgabe ?
    Pauschale Abgaben sind eigentlich nicht nachvollziehbar.
    Wenn ein Rechteinhaber etwas ins Netz stellt, will er auch, dass die ganze Welt Zugriff hat.
    Damit verzichtet er m.E. auf irgendeine Entschädigung.
    Will erdiese trotzdem, muss er (und nur er!) entsprechende technische Schutzmaßnahmen treffen.

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