Kazaa-Besitzer könnten im Gefängnis landen

Musikindustrie sieht Verstoß gegen Gerichtsurteil

Die Besitzer der Tauschbörse Kazaa könnten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, wenn ein Richter die Anschuldigungen der Musikindustrie bestätigt, dass ein Urteil nicht umgesetzt wurde. Kazaa widerspricht dieser Darstellung.

Das Gericht hat angeordnet, dass Kazaa bis zum 5. Dezember 3000 Schlüsselwörter filtern muss, um den Download geschützter Inhalte zu verhindern. Stattdessen hat die Muttergesellschaft Sharman Networks den Download für australische Benutzer via IP-Adresse gesperrt.

„Prozesse aufgrund von Missachtung sind sehr selten in diesem Gericht und ich habe noch nie jemanden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt“, so Richter Murray Wilcox im Federal Court of Sydney. „Ich habe damit schon ein paar Mal gedroht, aber ich glaube irgendwann ist immer das erste Mal.“

Der Anwalt der Musikindustrie Tony Bannon sagte, er wolle keine Inhaftierung erreichen. Sharman habe aber gegen das Gerichtsurteil verstoßen. Die Sperrung des Downloads auf Basis der IP-Adresse sei „ineffektiv“. Damit wurden weiterhin Versionen ohne Filter verbreitet.

Sharman-Anwalt John Ireland widerspricht: Anstatt Filter einzubauen, habe man den Download komplett blockiert. Diese Aktion stehe in Einklang mit der Anordnung. Der Sachverhalt soll am 30. Januar gehört werden.

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