EU beschließt langfristige Speicherung von E-Mails und Telefonaten

Daten über Telefongespräche, E-Mails, SMS- und Fax-Nachrichten werden nun mindestens sechs Monate gespeichert. BITKOM stellt sich vor die Telekommunikationsunternehmen. Diese sollen nämlich die Kosten tragen.

Das EU-Parlament in Straßburg hat gestern über die Speicherung elektronischer Kommunikationsdaten von Bürgern entschieden. Das Gesetz sieht nun vor, dass Mitgliedstaaten ihre Unternehmen zur Speicherung von Verbindungsdaten für sechs bis 24 Monate verpflichten. Betroffen sind Telefon-, Fax-, SMS-, Internet- und E-Mailverbindungen. Es stimmte einem Minimalkompromiss zu, den Konservative und Sozialisten zuvor mit den Mitgliedsländern ausgehandelt hatten. Der nun erzielte Kompromiss erlaubt den EU-Staaten jedoch Ausnahmen. Als Grund für die von Kritikern als Überwachungsmaßnahmen bezeichnete Verordnung wurde immer wieder der Kampf gegen Terrorismus und schwere Verbrechen ins Feld geführt.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die Entscheidung umgehend kritisiert. Ob die Mitgliedstaaten für die bei den Telekommunikationsanbietern entstehenden Kosten aufkommen, bleibt ihnen selbst überlassen. „Die ITK-Branche fordert die Bundesregierung auf, die Unternehmen in Deutschland für die Speicherung in vollem Umfang zu entschädigen. Der Staat darf die Unternehmen nicht zu unbezahlten Hilfs-Sheriffs machen“, sagte Rohleder. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit sei eine ureigene Aufgabe des Staates. „Alles andere halten wir für verfassungswidrig.“ Zudem würden unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Nach der Richtlinie werden von Ende 2006 an Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert. Die Bundesregierung hat sich bereits für die minimale Speicherdauer von einem halben Jahr ausgesprochen. „Wir erwarten, dass die Speicherdauer in Deutschland nicht über sechs Monate hinausgeht“, bestätigte Rohleder. „Die Ermittler haben hierzulande selbst betont, dass eine Speicherdauer von sechs Monaten für eine effektive Verbrechensbekämpfung ausreicht. Das belegt auch eine wissenschaftliche Studie.“ Inhalte sollen übrigens nicht erfasst werden. Wohl aber der Standort des Anrufers zu Beginn des Telefonats, nicht aber am Ende des Gesprächs.

Der Abfrage durch Ermittler muss laut dpa eine Genehmigung durch eine Justizbehörde vorausgehen. Sie darf sich nur auf schwere Verbrechen im Sinne des europäischen Haftbefehls beziehen, sagte die CDU-Europaabgeordnete Ewa Klamt. Der liberale Parlamentsberichterstatter Alexander Alvaro (FDP) bezweifelt dies jedoch: „Tatsächlich wird in dem Kompromiss nach nationalem Recht definiert, was eigentlich schwere Straftaten sind.“ Zwar müssten nun alle EU-Länder Kommunikationsdaten speichern, bei der Ausgestaltung hätten sie aber freie Hand.

Linkssozialisten und Grüne lehnten das Papier grundweg ab. Die PDS-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann sagte: „460 Millionen EU-Bürger sollen unter Generalverdacht gestellt werden. Soll Europa zu einem Überwachungsstaat á la Orwell werden? Das will ich nicht, gerade als Ostdeutsche.“ Mit der Richtlinie drohe der Schutz der Privatsphäre verletzt zu werden. Sie bezweifle, dass das mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei. Auch der Grünen-Politiker Cem Özdemir rechnet mit einer Reihe von Klagen.

Vorab hatte auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Regelung kritisiert, weil sie den Informantenschutz untergrabe. Informanten müssten befürchten, enttarnt zu werden. Das Parlament stimmte jedoch einem Änderungsantrag zu, nach dem das Berufsgeheimnis etwa von Journalisten gewahrt bleiben muss.

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu EU beschließt langfristige Speicherung von E-Mails und Telefonaten

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  • Am 2. Januar 2008 um 3:04 von Druwe

    Is das denn alles so Rechtens?
    Also ich meine mag gut sein das ich das nich alles so ganz verstehe aber sehe ich das richtig das alles was seit Ende 2006 über mein e-mail, handy, etc gesprochen/geschrieben etc wurde ist gespecihert und kann innerhalb von 6-24 monaten kontrolliert werden wenn der verdacht von illegalem handeln besteht?!

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