Strafen gegen Filmpiraten werden härter

Bis zu fünf Jahre Haft können verhängt werden

Die Quartalszahlen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) bestätigen für Deutschland den weltweiten Trend, dass im Kampf gegen Raubkopierer immer härtere Strafen ausgesprochen werden. „Wir können feststellen, dass die Zahl der Tagessätze bei Schuldsprüchen höher werden und Verfahren nicht so schnell eingestellt werden wie früher“, sagte Diane Gross, Sprecherin der GVU. Zudem würden die staatlichen Behörden immer öfters von sich aus ermitteln.

Im Zeitraum von Januar bis September 2005 fanden 1350 Hausdurchsuchungen in Deutschland statt. Dabei wurden über 245.000 Filmkopien sichergestellt und knapp 122.000 weitere Datenträger mit nicht legalem Inhalt. In derselben Zeit wurden rund 2000 Verfahren unter Beteiligung der GVU eingeleitet und 1500 abgeschlossen. Die GVU vertritt ihre Mitglieder, die Inhaber von Lizenzen, und ist für die Feststellung von Rechtsverletzungen zuständig. „Wenn Behörden Kopien beschlagnahmen, stellen wir fest, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und wessen Rechte verletzt sind“, so Gross. „Wir stellen unsere Ermittlungsergebnisse den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung und agieren auch als Sachverständige in diesem Bereich.“

Der Strafrahmen für eine Verletzung des Urheberrechts reiche in Deutschland von Bußgeld bis zu fünf Jahren Haft, erläuterte Gross. Haftstrafen sind bisher jedoch eher die Ausnahme gewesen. In Deutschland gab es bisher einen Fall, in dem eine unbedingte Haft in der Höhe von zwei Jahren verhängt wurde. In Hongkong wurde ein Filmpirat kürzlich zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt, berichtet die BBC. Er habe Filme über das Netzwerk Bittorrent zur Verfügung gestellt. Auch in den USA ist durch ein neues Bundesgesetz bereits der erste Schuldspruch gefällt worden, das Strafmaß wurde jedoch noch nicht festgesetzt.

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