Urteil gegen T-Online: Speicherung von IP-Adressen illegal

Provider bewahrt bisher die Daten nach der Rechnungsstellung 80 Tage lang auf

Der Internetprovider T-Online speichert die seinen Flatrate-Kunden dynamisch zugeordneten IP-Adressen 80 Tage lang nach dem Rechnungsversand. Diese Praxis wurde nun vom Amtsgericht Darmstadt als illegal erklärt, da sie gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt. Durch die gespeicherten IP-Adressen kann rekonstruiert werden, wann welcher T-Online-Kunde eine Website besucht hat. Dies könnte bei Verfahrungen wegen des Tauschs urheberrechtlich geschützter Inhalte relevant werden.

Geklagt hatte der 32-jährige T-Online-Kunde Holger Voss aus Münster, der die Speicherung der dynamischen IP-Adressen als unzulässige Überwachung ansah. Durch den Bundesdatenschutzbeauftragten, von dem das Gericht eine Stellungnahme eingeholt hatte, wurde er in dieser Auffassung unterstützt.

Die Anwälte von T-Online konnten das Gericht offenbar nicht davon überzeugen, dass die Speicherung der Daten für den technischen Betrieb und Abrechnungszwecke notwendig ist. Der Kläger verwies erfolgreich darauf, dass andere Provider offenbar ohne dieses Verfahren auskommen.

Voss konnte sich aber nicht auf ganzer Linie durchsetzen. So entschied das Gericht, dass die Speicherung von Datenmengen und Verbindungszeiten mit den Gesetzen in Einklang steht. Diese sind datenschutzrechtlich nicht so brisant wie IP-Adressen und könnten im Falle späterer Streitigkeiten um die Rechnung relevant werden. Das schriftliche Urteil steht noch aus.

Abzuwarten bleibt auch, wie T-Online reagieren wird. Zum Beispiel hat der Provider noch die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

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2 Kommentare zu Urteil gegen T-Online: Speicherung von IP-Adressen illegal

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  • Am 4. Juli 2005 um 1:14 von Chris

    IP-Adressen Speicherung
    Prima, jetzt können alle File-Sharer, selbsternannten Datenschützer und die Wichtigtuer, die meinen jemand interessiere sich für ihr Onlineverhalten, jubeln.
    Aber bedeutet das Urteil nicht letztendlich auch, dass Straftaten im Netz nicht mehr effektiv verfolgt werden können ? Die Perversen, die Kinderpornos ins Netz stellen und herunterladen ? Die, die zu Gewalt und Straftaten aufrufen, etc. etc.
    Das Internet als straffreier und rechtsfreier Raum ? Das kann doch wohl nicht in unser aller Sinne sein.
    Über eines müssen wir uns im Klaren sein : Nun wird mit Sicherheit flugs eine gesetzliche Regelung kommen, die die 80-Tage-Frist von T-Online in den Schatten stellen wird.

    • Am 7. Juli 2005 um 18:00 von Ronny Wachtel

      AW: IP-Adressen Speicherung
      da muss ich dir bepflichten. bisher hat die regierung immer wieder bewiesen das eine kleine scheinbare erleichterung für das volk und sei es hier der zurecht reduzierte überwachungswahn, wird in kurzer zeit ausarten und zu einer langzeitspeicherung über die behörden führen. bisher hat t-online quasi auf eigene kosten diese speicherung durchgeführt. ab der nächsten änderung wird diese speicherung sehr viel umfangreicher gestalten und auf jeden fall durch steuergelder finanziert… ein wirklich großer sieg dieses urteil.. frei nach dem motto gewinne privatisieren und verluste verstaatlichen.

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