Wiki-Projekt feilt an Petition gegen Abmahn-Wahn

Kritiker stoßen sich an hohen Streitwerten und fehlenden Vorwarnungen

Gegen die sich häufenden Abmahnungen im Internet formiert sich jetzt Widerstand: In einem eigenen Wiki-Projekt können Betroffene gemeinsam am Text einer Petition feilen, die dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll.

„Es scheint zur Zeit unter Anwaltskanzleien eine beliebte Methode zu sein, schnell an Geld zu kommen, indem meist private Websitebetreiber wegen – meistens unberechtigter – angeblicher Rechtsverletzungen abgemahnt werden“, begründen die Initiatoren ihren Schritt. Als Beispiel wird ein Forenbetreiber genannt, der von einer Versicherung abgemahnt worden sein soll, weil ein User des Forums als Benutzernamen den der Versicherung gewählt hatte. In der Abmahnung wurde eine Strafe von 100.000 Euro angedroht, so die Betreiber.

Die Initiative fußt auf zwei Elementen: Zum einen soll die Petition gemeinsam formuliert, zum anderen sollen Beispiele für unsinnige oder übertriebene Abmahnungen gesammelt werden. Wie bei Wiki-Projekten üblich, kann jeder Surfer zum Gesamtwerk beitragen.

Einen zeitlichen Rahmen für die Petition haben sich die Initiatoren nicht gesetzt. Als sicher gilt jedoch, dass die Petition erst nach der Neuwahl des Deutschen Bundestages, die für September anvisiert ist, eingebracht werden kann.

Der Text in seiner jetzigen Form kritisiert bereits einige Tatbestände, wie sie derzeit Usus sind: So stoßen sich die Kritiker beispielsweise daran, dass die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung „fast beliebig kurz festgelegt“ werden kann. Auf Unverständnis stößt auch die Tatsache, dass selbst beim Unterzeichnen einer Unterlassungerklärung Anwaltskosten für die Abmahnung an die Gegenseite gezahlt werden müssen.

Die Initiative will dies unter anderem damit verhindern, dass der Betreiber eines Internet-Angebotes vor der gebührenpflichtigen Abmahnung über das (vermeintlich) rechtswidrige Verhalten informiert werden muss und er dieses freiwillig unterlassen können soll. „Eine Abmahnung wird damit gegenstandslos“, so die Kritiker.

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10 Kommentare zu Wiki-Projekt feilt an Petition gegen Abmahn-Wahn

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  • Am 14. Juni 2005 um 19:34 von Friedrich Butzmühlen

    Abmahnung nur nach vorherigem erfolglosen Schlichtungsversuch
    Guten Tag,

    gebührenpflichtige Abmahnungen sollten erst nach vorherigem – kostenlosen – Schlichtungsversuch erlaubt sein. Hiebei müßte der Abmahnende nachweisen, das er unter zumutbaren Umständen für beide Seiten erfolglos eine Schlichtung versucht hat.

  • Am 14. Juni 2005 um 20:47 von inghh

    kein Abmahn-Wahn
    sondern für erfolglose RA’s die Möglichkeit mal richtig Geld zu verdienen und nicht nur durch Herumlungern im Gerichtsgebäude, bis ihnen ein Fall zugewiesen wird mal aktiv zu werden

  • Am 14. Juni 2005 um 22:16 von Lucky_xl

    abmahnwelle.de
    Da ich mir mühselig einen Online-Shop zusammengezimmert habe, musste ich mich auch mit diesem Thema auseinandersetzen. Und dieses Wiki-Projekt findet meine vollste Zustimmung. In einem anderen Forum habe ich da schon mal meinen Senf dazugegeben:
    "Nachdem ich nun schon so einiges zu unseren und anderen AGBs gelesen habe – wieso sind diese (innerhalb der BRD) überhaupt unser Problem?

    Wieso können da Rechtsanwaltbüros den Paragraphenreiter spielen und mit Wahnsinns- Zwangsgeldern Jungunternehmern Knüppel zwischen die … ääh Speichen schmeißen?

    Wieviele OnlineShops gibt es in good old Germany? … 50000 – 200000?

    Müssen wir erst einen Verein gründen – Beiträge kassieren und davon Lobby-isten bezahlen, die in regierungsnahen Kreisen um die verantwortlichen Politiker schwirren und denen mit "Bildungsreisen" zum Arsch der Welt klarmachen, das es IHRE Aufgabe ist, da für Klarheit zu sorgen?

    Und wenn ich – meinem Gerechtigkeitssinn entsprechende – AGBs lese und die für "gut" halte – weil sie den Geschäftspartnern gegenseitig die Rechte einräumen, die sie haben sollten ….

    Dann darf ich die nicht einmal auszugsweise selber benutzen – weil ich gegen ein Copyright verstoße? … bin ich wahnsinnig? … oder der Rest der Welt ?!?!"

    (ich habe meinen Originaltext leicht verändert – vorsichtshalber ;-)

  • Am 14. Juni 2005 um 22:45 von zardoz

    Musterprozess
    Gäbe es da keine Möglichkeit es mal drauf ankommen zu lassen? Keinen "Abgemahnten" der eine Rechtsscutz-Versicherung hat? Da die Abmahnungen in der Regel sicher vor Gericht haltlos sind (was hat z.b. eine Online-Spiel Gilde mit dem Namensteil "Allianz" mit der Versicherung zu tun?) sollte das doch mal nen Dämpfer setzen können.
    Schließlich sind Namen ja auch nur Branchenweit geschützt, wenn ich es richtig verstehe. Eine Taschentuch-Marke dürfte sich also "Mercedes" nennen, eine Auto-Marke nicht.

  • Am 15. Juni 2005 um 3:48 von Abmahmer = Schmarotzer

    Triff Nagel auf den Kopf
    Es ist schlimm, … und das auch nicht erst seit gestern! Noch schlimmer ist, daß es den Fall "Abmahnung" nicht gibt, es sind und bleiben immer einzelne Fälle!

    Ich hatte einmal Glück, als ich mich über die Fehler meiner damaligen BigBlue-Harddisks "mit den Wölfen heulte"!
    Plötzlich bekam ich über einen RA eine Abmahnung, der angeblich von der "Großen Blauen" beauftragt war.
    Zusätzlich hätte sich eine Institution "Reines Internet" als Aktieninhaber von BB betroffen gefühlt. Ich sollte mit "Gebühren(!)" insgesamt 11-TDM (damals noch DM) bezahlen.

    Deren Pech war dann, …
    daß ich es auf eine Klage ankommen ließ…

    ich konnte dann mit Belegen dokumentieren, daß ich in meinem Beitrag nur Erfahrungen und Fakten vermittelt hatte… (aus dem Urteil).

    Es ging für die Abmahner böse nach hinten los, …

    insbesondere, als feststand, daß die "Große Blaue" nicht der Urheber war sondern nur die o.g. Initiative, die der betreffenden RA-Gruppe gehörte.

    In einem anderen Fall habe ich nur geantwortet, "Ich erwarte Ihre Klage", und nie mehr etwas gehört!

    Ergo: Es bleiben immer "einzelne Fälle" und individuell gelagerte Risiken und Möglichkeiten bzw. Auswege!

    leider!

    • Am 15. Juni 2005 um 8:18 von Tut nichts zur Sache

      AW: Triff Nagel auf den Kopf
      Genau das ist das richtige Vorgehen! Es einfach auf eine Klage ankommen lassen. Denn die Richter sind auch schon sauer auf diese ‚Schmarotzer‘, die sich an ängstlichen Kleinen bereichern.

      Meine ersten beiden Abmahnungen habe ich noch bezahlt. Alle weiteren nicht mehr. Mit der Zeit bekommt man eine dicke Haut.

      Wenn man jedoch von Verbraucherzentralen oder dem Börsenverein des deutschen Buchhandels eine Abmahnung bekommt, so sollte man dort anrufen, klein beigeben und sich wirklich entschuldigen. Denn diese Organisationen sind zu unserem Schutz da und verhalten sich meist richtig.

      Ganz im Gegenteil zu diesen ‚arbeitslosen‘ Rechtsanwälten.

      Die örtliche Rechtsanwaltskammer verlautete letztlich, dass jährlich 8000 Rechtsanwälte in ihrem Bezirk fertig würden aber maximal 4000 nur gebraucht würden.

      Ich gehe davon aus, dass aus der Abmahnwelle ein Tsunami werden wird.

      UK macht es uns vor. Die erste Abmahnung ist kostenfrei für den Abgemahnten. Da überlegt man es sich zweimal, ob man gegen Mini-Verstöße oder fragwürdige Verstöße vorgeht.

      Aber Frau Zypris hat sowieso ein so verquertes Gehirn, dass Niemand, auch die Leute aus Ihrem Ministerium, noch mitkommen.

      In diesem Sinne.

  • Am 16. Juni 2005 um 19:28 von Dieter Richard Koppert

    Abmahnung – Schiedgerichtsverfahren ?
    Wenn es darum gehen würde, ein nicht korrektes Verhalten in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Websites abzustellen bzw. zu ahnden, wäre ein vorgeschaltetes Schiedgerichtsverfahren bei zuständigen IHKs und Handwerkskammer ausreichend, wenn zuvor der "Rechte-Inhaber" den "Rechte-Verletzer" vergeblich kontaktiert hat. Auf anderen Gebieten (KFZ-Handwerk) funktionieren Schiedsgerichte hervorragend und zielführend. Die jetzige Abmahnpraxis ist leider nicht nur eine Gewinnmaximierungs-Maschine für Anwälte und Verbände, sondern auch eine überaus Geld-vernichtende Bedrohung für Privatpersonen und kleine Unternehmen.
    Die Bürger mit Zwangsberatungs-Kosten zu überziehen ist nicht hinnehmbar.

    Bei strittigen Rechtsverletzungen sollte die Angelegenheit nur dort juristisch einwandfrei bearbeitet werden
    wo Sie hingehört – vor das zuständige Gericht, das dann auch wirklichkeitsnahe Prozess- und Anwaltskosten festsetzt. Im Namen des Volkes.

    • Am 16. Juni 2005 um 23:11 von nids bremen

      AW: Abmahnung – Schiedgerichtsverfahren ?
      Sozusagen hinten umstossen, was man vorne aufbaut? Sofern es nicht wieder als "Pflichteinrichtung" installiert wird, wäre es sicher eine Alternative zum jetzigen Zustand. Allerdings könnte man dabei gerne auf die IHK und Ihre "Zwangsgebühren" verzichten. Sicher gibt es genug pensionierte und ambitionierte Personen für solche Schiedsgerichte. Leider sind bisher alle Versuche das Zwangsabkassieren der IHK zu beenden gescheitert. Wenn wir mit einem solchen Schiedsgericht noch die Kassiererfunktion der IHK´s stärken bleibt das Geld auch nicht im Unternehmen. Statt zum Anwalt geht es dann eben weiterhin zur Kammer und womöglich steigen die Beiträge…
      Also an dieser Idee kann noch ein wenig gefeilt werden :)

  • Am 17. Juni 2005 um 8:05 von Anton Gsandtner

    Net(t)ikette
    Ich habe mich bei derStandard.at über häufige von derStandard.at freigeschaltene massive Beleidigungen und Kreditschädigung mit Klagsankündigung beschwert. Mein Account wurde daraufhin in Rücksprache mit dem Print-Chefredakteur Dr. Sperl gesperrt. Opfer wird zum Täter ?

  • Am 15. Juli 2005 um 14:51 von chris

    Woraus besteht denn eigendlich unsere ganze…
    Regierung und die Politiker? Eben! Zum größten Teil aus Anwälten und Juristen! Und wie werden die entscheiden????
    Ein Krähe….. naja, den Rest kann sich jeder selbst einfügen. Wer Satire und/oder Sarkasmus findet, darfs behalten!

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