BA widerspricht Medienberichten zum Virtuellen Arbeitsmarkt

Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter und dem internen EDV-System VerBIS

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Medienberichte zurück, nach denen der Virtuelle Arbeitsmarkt schwere Mängel hat. In den Berichten werden unter Berufung auf Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes (BRH) vom Juli 2004 Defizite des Virtuellen Arbeitsmarktes (VAM) aufgezählt. Diese seien zum Teil bereits abgestellt oder werden durch das interne EDV-System VerBIS korrigiert.

Seit der Prüfung durch den BRH im Sommer vergangenen Jahres habe die BA den Virtuellen Arbeitsmarkt und insbesondere die Online-Jobbörse weiter entwickelt. Im Dezember 2004 sei die Jobbörse um zahlreiche Funktionen erweitert worden. Dadurch habe sich die Benutzerfreundlichkeit verbessert.

Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter und dem internen EDV-System VerBIS („Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem“). Erst wenn mit der im November dieses Jahres beginnenden Einführung von VerBIS alle vier Komponenten vollständig implementiert sind, werde der VAM seine vollständige Wirkung erzielen können. Das stelle auch der BRH fest. Mit VerBIS verbessere sich die vom Rechnungshof kritisierte Qualität der Daten von Bewerberprofilen und Stellenangeboten. Derzeit stammten diese weitgehend aus den alten
Computersystemen der BA.

Vorwürfe, der Verwaltungsrat sei bei der Auftragsvergabe für den Jobroboter getäuscht worden, seien falsch. Auch seien keine Sitzungsprotokolle verschwunden oder Dokumente manipuliert worden.
Weder der Bundesrechnungshof noch die Innenrevision der BA würden solche Vorwürfe erheben.

Adressat des BRH-Berichts zum Virtuellen Arbeitsmarkt ist der Deutsche Bundestag. Der Vorstand der BA wird deshalb zunächst gegenüber den Mitgliedern der zuständigen Bundestagsausschüsse ausführlich dazu Stellung nehmen und den Verwaltungsrat der BA informieren.

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