Internet-Telefonie: Wie die Spielregeln der RegTP aussehen

In einigen Bereichen hat VoIP jetzt einen regulatorischen Rahmen. ZDNet berichtet, welche Vorwahlnummern vergeben werden, welche Rolle die 032 spielt und was der aktuelle Stand bei der Entkopplung von Telefon und DSL ist.

Schon während des Internet-Booms Ende der Neunziger gab es rund um VoIP einen großen Hype. Doch genauso abrupt wie die Kurse der New-Economy-Stars in den Keller rauschten, verschwand auch das Thema Internet-Telefonie wieder in der Schublade. Teilweise deutliche Abstriche bei Komfort, Qualität und Zuverlässigkeit ließen das Paket-basierte telefonieren noch für einige Jahre in der Nische verharren.

Für die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) war VoIP zu diesem Zeitpunkt kein Thema, da „Sprachübertragung über das Internet nicht das für die Einordnung als Sprachtelefondienst erforderliche Kriterium der Echtzeit erfüllt“, so die damalige Position der in Bonn ansässigen Behörde. Im Klartext: Da VoIP nicht als Sprachdienst klassifiziert wurde, gab es auch nichts zu regulieren.

Gründlich geändert hat sich die Situation im Jahr 2004. Die anfänglichen technischen Schwierigkeiten waren weitgehend beseitigt, Anbieter von Diensten sowie Hard- und Software-Lösungen schossen wie Pilze aus dem Boden und auch weniger versierte Heimanwender wollten ihre Gespräche plötzlich lieber über das Internet führen als über das gute alte Telefonnetz. VoIP wurde zum Massenphänomen und die RegTP fand Interesse an dem Thema.

Am 21. April 2004 startete die Behörde eine öffentliche Anhörung und stellte einen Fragenkatalog mit verschiedenen Themenkomplexen zur Verfügung. Unternehmen und andere Interessensgruppen konnten ihre Stellungnahmen bis zum 18. Juni 2004 einreichen. Erste Ergebnisse der Auswertungen sollten am 18. Oktober 2004 bei einer Forumsveranstaltung präsentiert werden sollen.

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Internet-Telefonie: Wie die Spielregeln der RegTP aussehen

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  • Am 13. Januar 2005 um 8:54 von Ingo Heinroth

    Miete für die weiterhin notwendige Kupferleitung
    Ich weiß nicht, warum die RegTP so rumeiert! Die Miete für die weiterhin notwendige Kupferleitung müßte eigentlich wegfallen, ist diese doch vorher mit Steuegeldern finanziert worden (DTAG war ja vorher ein Staatsunternehmen) und könnte im Rahmen einer Steuentlastung für den Bürger, diesem wieder zurück gegeben werden. Damit würde sich der Wettbewerb auf die reine Übertragung beziehen und wäre somit keine Gelddruckmaschine mehr für die DTAG. Damit wäre auch das Monopal der DTAG entgültig beseitigt! Da aber der Staat immer noch große Renditen von der DTAG einstreicht, wird wohl diese Gelddruckmaschine nicht so schnell aufgegeben. Man findet immer wieder Argumente, diese Entkopplung zu unterlaufen. Man darf nicht vergessen, die RegTP ist eine von Amtes eingesetzte Behörde und der Spruch " wessen Geld ich bekomme, dessen Lied singe ich auch" stimmt bei desem Verin 100%tig.

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