Online-Händler bekommen mehr Rechte

Besteller müssen unter bestimmten Umständen Preis für Rücksendung selbst zahlen

Zukünftig können Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern mit Kosten für die Rücksendung von Waren belastet werden. Nach dem Bundestag hat nun am Freitag auch der Bundesrat einem Kompromiss des Vermittlungsauschusses zugestimmt.

Danach sollen Besteller die Kosten für eine Rücksendung tragen, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Auch bei einem höheren Sachpreis müssen Kunden die Rücksendekosten übernehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet haben. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss der Händler die Rücksendung bezahlen.

Der Bundesrat hatte die bisherige Regelung als zu großzügig bemängelt. Diese habe dazu geführt, dass sich einzelne Kunden ohne ernsthafte Kaufabsichten für sämtliche Produkte in großem Stil eine Auswahl von Artikeln zusenden ließen, um sie dann postwendend zurückzuschicken.

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3 Kommentare zu Online-Händler bekommen mehr Rechte

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  • Am 6. November 2004 um 14:35 von U. Jacobi PC-MAEUSE

    Online-Händler bekommen mehr Rechte
    Diese Regelung kann ich nur begrüßen.
    Leider hatten es sich viel zu viele Kunden zum Hobby gemacht, Ware zur "Ansicht " zu bestellen und dann unfrei ( DHL 12,00 EUR ) an den Händler zurück zu senden.
    Bei fehlerhaften oder falschen Produkten muss selbstverständlich der Händler die Rücksendekosten tragen.
    Das kann er auch durch eine nachträgliche Überweisung oder Gutschrift erledigen ( das spart Kosten und macht die Artikel insgesamt günstiger )

  • Am 7. November 2004 um 12:36 von inseinenrechtenbeschränkterkäufer

    "Online-Händler bekommen mehr Rechte"?!
    Es könnte auch heißen "Verbraucherschutz wird eingeschränkt". Das wäre mindestens genau so richtig, würde aber der Zahl der am meisten Betroffenen gerechter werden.

  • Am 8. November 2004 um 7:44 von Michael Blechschmidt

    Schwarzer Peter beim Verbraucher
    Ich bin mal gespannt wie die Leute im Postamt/Agentur beurteilen wollen, ob die Ware rechtmäßig oder unrechtmäßig unfrei zurückgeschickt werden darf. Wenn der Händler die entgegennahme verweigert, muß der Kunde auch noch draufzahlen. Von Gutschrift der Rücksendekosten bei tatsächlichen Mängel halte ich nichts. Einerseits ist der Kunde gezwungen wieder dort zu Bestellen, um Diese einzulösen, Andererseits sitzt der Händler am längeren Hebel und kanns auch einfach sein lassen. Dann hat der Kunde halt Pech gehabt.

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